
Sachsen-Anhalt steht im Durchschnitt allerdings erst um 6.32 Uhr auf und erfüllt damit wie alle anderen Bundesländer nicht die Entlastungskritirien der Bundesregierung. Über eine Einzelfallprüfung, die von fliegenden Weck-Kommandos durchgeführt wird, soll nun aber jeder einzelne Landesbürger auf Antrag bei seinen örtlichen Meldeämter unbürokratisch nachweisen dürfen, dass er um sechs Uhr bereits aufgestanden ist.
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