Endlich wird der grassierende Rassismus in Deutschland wirksam bekämpft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt gefordert, dass das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz gestrichen werden muss. Nach Ansicht von Hendrik Cremer vom Menschenrechtsinstitut sei mit der Zuordnung zu einer Rasse meist auch eine "Abwertung bestimmter Gruppen von Menschen" verbunden.
Wer gefragt werde, welcher Rasse er angehört, habe meist nichts Gutes zu erwarten, schreibt Cremer, ohne Einzelheiten zu verraten. Fest stehe: wie immer die Antwort ausfalle, mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse werde der Mensch nicht nur zugeordnet, sondern auch oft diskriminiert oder gar verfolgt. Zum Beispiel hätten auch die Nationalsozialisten den Begriff Rassen verwendet - dennoch komme der damit "extrem belastete" Begriff im Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3 vor: "Niemand darf wegen … seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden." Das dürfe nicht sein, der Begriff müsse aus dem Grundgesetz als dem Fundament der deutschen Rechtsordnung gestrichen werden.
Darüberhinaus empfiehlt das Institut, auch alle anderen Gesetze und Verordnungen zu prüfen und zu verändern. So könne die Anti-Rassismusrichtlinie der EU im nationalen Recht praktisch umgesetzt werden. "In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig", heißt es beim Menschenrechtsinstitut. Weitergehend müsste dann endlich auch in internationalen Dokumenten des Menschenrechtsschutzes das Wort Rasse verschwinden.
Weitere Streichkandidaten im Grundgesetz sind Worte wie "Gewalt", "Zensur", "Treue", "unehelich", "Waffen", "Seuchengefahr", "Zwangsarbeit" und "Enteignung." Das Wort Treue trug die SS beim Völkermord auf dem Koppelschloß, die DDR enteignete zahllose kleine Gewerbetreibende, uneheliche Kinder könnten sich diskriminiert fühlen, wenn sie als unehelich bezeichnet werden. Worte wie "Gewalt" und "Waffen", aber auch "Zensur" gehören nicht in die Verfassung eines wirklich diskriminierungsfreien, barrierearmen und friedlichen Deutschland am Vorabend.
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