Donnerstag, 17. Juli 2008

Diplomaten für die Todeszelle

Furchtlos schreitet die Uno ein, wo es mit den Menschenrechten nicht zum Besten steht. Zuletzt verbot die Weltorganisation Vergewaltigungen im Krieg, jetzt unterbindet sie die Vollstreckung der Todesstrafe, wenn nicht vorher Diplomaten zu Besuch in der Todeszelle waren.

Das muss jetzt auch das Land erleben, das als einer der Brennpunkte bei der Verletzung von Grundrechten gilt: Bis gestern glaubten die USA noch, nur weil der Iran und China zusammen etwa fünfzigmal so viele Menschen hinrichten und diesen zuvor meist nicht einmal einen Prozess gönnen, könnten sie selbst Mehrfachmörder und Rückfalltäter einfach so vom Leben zum Tode befördern.

Das aber verhindert nun der Internationale Gerichtshof, dessen Chefankläger zuletzt ankündigte, er werde einen "Haftbefehl" (dpa) gegen gegen Sudans Präsident Omar Hassan al-Baschir wegen der hunbderttausendfachen Morde in der Provinz Darfur erlassen. Das Gremium in den Haag, das seit gefühlten 2000 Jahren nach den mutmaßlichen serbischen Kriegsverbrechern Karadzic und Mladic sucht, verbot die Hinrichtung mehrerer zum Tode verurteilter Mexikaner in den USA auf Antrag Mexikos per Einstweiliger Anordnung. China und der Iran, mit mehr als 1000 und beinahe 200 Hinrichtungen im vergangenen Jahr weit vor den USA mit rund 50 Weltmarktführer, dürfen weiterhin hinrichten. Natürlich nur, so lange sie alle Mexikaner in der Todeszelle zuvor von Diplomaten besuchen lassen.

Das schreibt die Wiener Konvention vor. Jeder Staat muss ausländischen Häftlingen die Betreuung durch ein Konsulat seines Heimatlandes ermöglichen. Schon vor vier Jahren, als auch in Mexiko noch Todesurteile verhängt wurden, hatte das Land vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilten Mexikanern diese Betreuung nicht gewährt wurde.

Zwar ist die Verhängung der Todesstrafe nach Artikel 6 Absatz 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 noch immer grundsätzlich zulässig, allerdings nur für schwerste Verbrechen und unter Einhaltung von allerlei Regeln. Erst kürzlich hatte eine UN-Inspektion die USA kritisiert, weil verurteilte Todeskandidaten in Gottes eigenem Land oft jahrzehntelang auf ihre Hinrichtung warten müssen. Der UN-Sonderberichterstatter für die Todesstrafe, Philip Alston, mahnte die USA, möglichst keine Unschuldigen hinzurichten, beklagte aber gleichzeitig, dass "in den USA viel Zeit und Energie aufgebracht, um Hinrichtungen zu vollstrecken".

Barack Obama, nach dem Willen des friedliebenden deutschen Volkes nächster US-Präsident, hatte sich nach einem Urteil eines US-Gerichtes, das die Zulässigkeit der Todessstrafe infrage stellte, der Kritik angeschlossen und gefordert, dass verurteilte Kinderschänder möglichst schnell hingerichtet werden sollten.

4 Kommentare:

  1. Soviel ich weiss, unterliegt die Gerichtsbarkeiten den Bundesstaaten. Was haben die mit der UNO zu tun? Oder umgekehrt? Selbst wenn die Regierung in den USA wollte, könnte sie?

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  2. nein, sie könnte nicht. in den us-bundesstaaten haben bush und seine regierungskollegen sehr wenig zu sagen.

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  3. Ja, was hat dann die UNO zu dröhnen?

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