Böses darf nicht als Marke gechützt werden, so zumindest ist eine Entscheidung des des Bundespatentgerichts in München zu verstehen. Deshalb verliert das DDR-Staatswappen, das bisher als Marke für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen war, seine Eintragung im Register des Patent- und Markenamtes.
Das Gericht wertete die Eintragung des DDR-Wappens als Verstoß gegen die guten Sitten. Früher sei das Symbol zum Beispiel auf Orden und Verdienstmedaillen für Soldaten und andere Bedienstete von Schutz- und Sicherheitsorganen verwendet worden. Heute müsse die Verwendung als Marke vor dem Hintergrund von politischer Verfolgung in der DDR und dem innerdeutschen Todesstreifen missbilligt werden. Opfer des DDR-Regimes müssten sie «als puren, politisch unerträglichen Sarkasmus» empfinden.
Aufatmen bei allen Opfern der zweiten deutschen Diktatur: Nachdem der Markenschutz aufgehoben ist, können weiterhin alle großen Kaufhausketten und Modelabels Klamotten mit dem Aufdruck des DDR-Wappens anbieten, ohne dafür an windige Profiteure einer Markeneintragung Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Die Opfer dürfen außerdem hoffen, dass die politisch unerträglich sarkastischen T-Shirts dadurch billiger werden.
Ich hab dann auch gleich geflaggt. Das muss gefeiert werden.
AntwortenLöschenDie Entscheidung der Richter betrifft nur das Wappen der Sicherheitsorgane, nicht das Wappen des Staates. Dieses bleibt weiter markenrechtlich geschützt.
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