Krieg gern, aber doch nicht so, meine Herren! Entschieden hat sich die Uno jetzt endlich gegen sexuelle Gewalt in kriegerischen Konflikten ausgesprochen. Totschießen, gern auch mal Tausende, Bomben und bei Kommandounternehmen mit dem Messer einen schnellen Schächtungsschnitt am Gegner üben - das kann manchmal notwendig und oft
sehr nützlich sein, findet die Staatengemeinschaft.
Dabei aber Frauen hinein zu ziehen, ist nicht zivilisiert: In seiner Resolution 1820 forderte das UN-Gremium ausnahmslos "alle Kriegsparteien" einstimmig auf, "sofort jede Form von sexueller Gewalt gegen Zivilisten einzustellen und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen". Wenn die Milizen in Darfur und die Freischärler im Kongo nicht entsprechend handeln, will der Sicherheitsrat zum Äußersten greifen und die Schuldigen vor das Internationale Strafgericht in Den Haag bringen.
Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt seien "Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Bestandteil des Völkermordes", sie müssten im Gegensatz zur direkten Tötung von Menschen während bewaffneter Zwistigkeiten "geahndet werden könnten". Sechs Jahrzehnte nach den vor allem von der Sowjetarmee erfolgreich als Disziplinierungs- und Einschüchterungsmittel genutzten Massenvergealtigungen wurde UN-Generalsekretär Ban Ki Moon jetzt kurz entschlossen beauftragt, einen Aktionsplan auszuarbeiten, "um Informationen zu sammeln und den Rat zu informieren."
Als nächstes großes Projekt wird der Sicherheitsrat die immer wieder zubeobachtende Verwicklung von Kindern in Kriege und die völkerrechtswidrige Verwendung von Leuchtspurmunition im direkten Beschuß angehen, ehe dann diskutiert werden soll, ob auch vermummt auftretende Selbstmordattentäter mit einer Klage vor dem Internationalen Strafgericht in Den Haag rechnen müssen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.