Ein Hartz-IV-Empfänger hat nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau keinen Anspruch auf die größere Wohnung, die er braucht, weil er einen Hund hält. Wer ein Haustier besitze, könne wegen der Unterhaltskosten weder ein höheres Arbeitslosengeld II erhalten noch eine größere Wohnung bezahlt bekommen, urteilte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalts auf die Klage einer von Hartz-4 lebenden Hundebesitzerin, die sich im Vergleich zu Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte, weil die mehr Platz und mehr Geld für ihre Lieblinge bekommnen, sie aber nicht.
Die rabiaten Richter beriefen sich auf das Gesetz, nach denen keine Sonderleistungen für Haustierhaltung vorgesehen sind. Da hat der Gesetzgeber geschlafen, und die armen Hundehalter müssen es ausbaden. Auch bei der Ermittlung der angemessenen Wohnungsgröße dürften Haustiere, egal wie groß, nicht berücksichtigt werden, weil sie anders als Kinder keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein können.
So müssen Hartz-4-Empfänger auch künftig alle Hamster, Hunde, Katzen und Kaninchen allein von den 345 Euro Regelleistung durchfüttern, und das auf maximal 50 Quadratmeter Wohnfläche, sofern sie abgesehen vom Getier, allein leben. Schon aber kündigt sich neuer Protest an: Infolge der stark gestiegenen Benzinpreise haben Hartz-4-Empfänger im Burgenland angekündigt, vor Gericht Zusatzzahlungen für den sonst kaum noch zu finanzierenden Unterhalt ihrer teuer tiefergelegten VW Marke Golf erstreiten zu wollen. Schlagendes Argument der Kläger ist die Bewahrung regionalen Brauchtums: Tiefergelegte Pkw mit verchromtem Auspuff-Doppelrohr gehören in Ostdeutschland zur Nachwende-Folklore, gelten aber auf dem freien Automarkt als nahzu unverkäuflich.
tiere, autos, fönwellen: muss doch alles bezahlt werden. die unterschwellige häme stößt mir bitter auf.
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