Es ist das grundsätzlichste Gesetz Deutschlands, über das das höchste Gericht wacht. Verstöße gegen das Grundgesetz greifen an die Substanz des Rechtsstaates, unterminieren das Gemeinwesen, zerstören die rechtsstaatliche Ordnung.
Im Gegensatz zu Hühnerdieben, deren verbrecherisches Tun bestraft wird, und Verfassungsfeinden, die auf Marktplätzen verbotene Grüße zeigen, kommen Verfassungsbrecher im Staatsamt allerdings nicht nur straflos, sondern ganz ohne Anklage davon. Kleine Urkunde, ja, sie haben die Verfassung gebeugt, gebrochen, missachtet, aber nein, kein Bußgeldbescheid, kein Haftbefehl, auch bei Vorsatz gilt eine Ermahnung als ausreichend.
Großes Glück für Gerd Schröder und Josef Fischer, die vor dem Irak-Krieg nicht müde wurden, der USA Verstöße gegen internationales Recht vorwarfen. Und währenddessen selbst einen Bruch der eigenen Verfassung planten.
Mit fünf Jahren Verspätung hat das Bundesverfassungsgericht den von Schröder und Fischer veranlassten Einsatz deutscher Bundeswehrsoldaten in der Türkei jetzt als das bezeichnet, was er von Anfang an war: verfassungswidrig. Die rot-grüne Bundesregierung hatte es im Kampf um den Weltfrieden ja seinerzeit mit Absicht unterlassen, den Einsatz von Awacs-Aufklärungsflugzeugen durch das Parlament genehmigen zu lassen. Weil das Parlament eine Genehmigung nicht erteilt hätte. Und Schröder im Zweifelfall eben doch der Macht den Vorzug vor dem Frieden gibt.
Gerd Schröder war da ganz nah bei seinem Kollegen George W. Bush, der die Uno nicht nach einem Angriffsbefehl gegen Saddam fragte. Weil die Uno ihm den nicht erteilt hätte und Bush im Zweifelsfall eben doch der Macht den Vorzug vor dem Frieden gibt.
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