Es war der witzigste Einfall im Kampf gegen die brodelnde braune Gefahr, den ein Politiker nur haben kann. Weil ein Schornsteinfeger im sachsen-anhaltinischen Burgenland nicht nur auf Dächer stieg und Essen reinigte, sondern nebenher auch noch als Freizeitpolitiker für die NPD im Kreisparlament sitzen zu müssen glaubet, kündigte der nie um einen absurden Einfall verlegene Innenstaatssekretär Rüdiger Erben gemeinsam mit dem derzeit noch im Wirtschaftsminister-Wartestand der Machtübernahme harrenden künftigen Ministerpräsidenten Rainer Haseloff zum Weihnachtsfest an, man werde dem braunen Hobbypolitiker den Kehrbezirk entziehen.
Schließlich habe der eine besondere Treuepflicht dem Land gegenüber, das ihm mit seinem Kehrbezirk ein konkurrenzlos zu erzielendes Einkommen sichere. Im Gegenzug könne das Land erwarten, dass Schornsteinfeger sich politisch nur in Parteien betätigen, die Erben und Haseloff genehm sind.
Viel hat man später nicht mehr gehört vom braunen Mann. Eine "Anhörung" habe es gegeben oder es solle sie doch bald geben, hieß es. Auch werde der Kaminreiniger seinen nach einer von Hitler persönlich zum gesetzlichen Standard für Schornsteinfeger erhobenen Kehrbezirk nach dem Reichsgesetzblatt von 1935, S. 506 zur Not auch vor Gericht verteidigen.
Dazu aber muss es nun nicht mehr kommen, denn nun stellt sich die rot-schwarze Bundesregierung energisch vor alle Nazis, denen Kehrverbot droht: 73 Jahre nach Einführung der Kehrbezirke soll das Kehrmonopol für Schornsteinfeger gelockert werden. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch diskutierte, könnte den 20.000 Schornsteinfegern im Land etwas bescheren, was sie noch nicht kennen - Konkurrenz. Danach sollen Kehrbezirke künftig alle sieben Jahre ausgeschrieben und nicht mehr auf Lebenszeit vergeben werden - eine besondere Treuepflicht für Kaminkehrer, wie sie Haseloff und Erben erfunden haben, ist auch in dem neuen Gesetzestext nicht vorgesehen.
der npd-kehrer kehrt (hähä) damit mit ziemlicher sicherheit ins berufsleben zurück - als konkurrenz für seinen ehemaligen arbeitgeber.
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