Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein Verbot von lebensgefährlichen Sportwetten und privat veranstalteten potentiell tödlichen Glücksspielen. Die führenden Ministerpräsidenten der Länder veranlassten aus Sorge um die Gesundheit der weitgehend unmündigen Volksmassen gleichzeitig ein weitreichendes Verbot von Werbung für Glücksspiele aller Art, um zu verhindern, dass Familienväter weiter in Scharen Haus und Hof riskieren, nur um einen fragwürdigen "Jackpot" einzustreichen. Wegen einer trotzigen Fordeung der EU sind von diesem Werbeverbot auch die staatseigenen Lottogesellschaften betroffen, obwohl die aus spielsuchtverursachten Privatinsolvenzen gepresste Kohle gern von Politiker zu guten Zwecken auf großen Pappschecks an andere Politiker weiterreichen lassen.
Doch Gesetz ist Gesetz und so setzen die Lotto-Veranstalter das Verbot nach hundert Tagen beinahe sklavisch um: Jeden zweiten Tag wirbt die Suchtgesellschaft mit dem Suchtwarn-Claim "Lotto - und auf einmal bist Du reich" auf der Titelseite des auflagenstärksten Druckerzeugnisses. Und hin und wieder finden sich auch noch ein paar Werbeflaggen aus der guten alten Zeit, als Glücksspielreklame noch für bunte Tupfer im Stadtbild sorgte. Die werden dann aufgehängt wie demnächst
Bagdads Chemie-Ali. Das Ordnungsamt patroulliert darunter, die Polizei fährt vorbei, velleicht kommt sogar der Ministerpräsident mit seiner Strickjacke zur Premiere in dem Haus hinter dem Fahnenwald, das eine Oper beherbergt. Darauf zu wetten wäre allerdings Glücksspiel. Und as ist, wie die Werbung dafür, seit Januar verboten.
wieviele staatsanwälte etc. machen sich eigentlich der strafvereitelung im amt schuldig?
AntwortenLöschen