Mit großer Weitsicht hat der Gesetzgeber letzten Freitag die Gewaltkriminalität in Deutschland abgeschafft: Durch das Verbot "täuschend echt aussehender" (Bundestag) Anscheinswaffen und das Tragen von gefährlichen Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern wird zahllosen kriminellen Gewalttätern im Lande schlagartig das blutige Handwerk gelegt.
Bislang von einer breiten Öffentlichkeit unbemerkt, ist allerdings auch der Absatz von Brotmessern in Karstadt-Haushaltwarenabteilungen und Billigbaumärkten drastisch eingebrochen. Wegen des Mitführverbotes von Klingen mit mehr als 12 Zentimetern Länge gelingt es keinem Käufer mehr, ein zu Kochzwecken erstandenes Messer legal zu sich nach Hause zu bringen. Aus Angst vor den angedrohten Bußgeldern sehen viele gesetzestreue Kunden deshalb wohl derzeit vom Brotmesserkauf auf.
Der Bundestag hatte in das verschärfte neue Waffenrecht zwar Ausnahmegenehmigungen zum Tragen von Waffen auf Theaterbühnen und in Spielfilmproduktionen aufgenommen, es aber in der Eile verabsäumt, eine Ausnahmegenehmigung für zackig geschliffene Küchenwerkzeuge ins Gesetz aufzunehmen. Hier muss, wie zuletzt bei Hartz IV, dringend nachjustiert werden, soll das Land der Solinger Klinge nicht für immer auf klimaschädliche Brotmaschinen angewiesen sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.