Der Bundesgerichtshof macht das Internet sauber. Geht es nach den Richtern , die jetzt im Streit zwischen zwei deutschen Pornoanbietern urteilten, reicht ein einfaches Alterverifikationssystem als Zugangsbeschränkung für Sex-Seiten im Netz nicht aus. Ein Prozedere, bei dem sich Volljährige vor dem Anschauen von Sex-Bildern im Internet mit dem Personalausweis bei ihrer Postfiliale als volljährig registrieren lassen und dann bei jedem Einloggen in die Schmuddelseite ihrer Wahl per USB-Stick und Pin nachweisen, dass der Mensch vor dem Bildschirm wirklich der Mensch ist, der bei der Post überprüft und registriert wurde, sei zu unsicher.
Dagegen sieht der BGH "zahlreiche andere Möglichkeiten, ein Altersverifikationssystem zuverlässig auszugestalten". Denkbar sei etwa eine Identifizierung mit technischen Mitteln - dazu soll der potentielle Porno-Konsument bei sich zu Hause eine Webcam aufstellen, in die er vor dem Einloggen einen "Webcam-Check mit vorgezeigtem Personalausweis" durchführt. Auch eine "Prüfung biometrischer Merkmale sei nicht ausgeschlossen", meint der BGH, der gleichzeitig mitteilen ließ, dass deutsche Anbieter, die ihre Kunden solchen langwierigen, teuren und bei den Sex-Kunden sicherlich auf rege Begeisterung treffenden Prüfungsverfahren gegenüber ausländischen Pornoseiten keineswegs diskriminiert würden. Dieselben Regeln würden nach dem so genannten "Telemediengesetz" nämlich auch für Pornoanbieter aus dem Ausland gelten, "sobald deren Angebot von Deutschland aus abrufbar ist". Da das betreffende Gesetz ganz offenbar von allmächtigen deutschen Politikern ausgedacht wurde, deren erste Assoziation beim Begriff Netz eine Netzstrumpfhose ist, dürften die deutschen Pornoseiten demnächst zumindest nicht allein sterben.
ja. sie haben das naechste ziel ins visier genommen, nachdem sie die "sogenannten killerspiele" ausgerottet haben.
AntwortenLöschenwir brauchen mehr solcher gesetze und mutige männer, die sie durchsetzen
AntwortenLöschenvielleicht koennte msn daraus ein onlinespiel machen, mit pornografischen und gewaltverherrlichenden sequenzen (lechz). "banorama" oder so. "banman".
AntwortenLöschenihr habt alles gesagt :-)
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