Dienstag, 5. Juni 2007

Aufstand in der Wendeschleife

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung klargestellt, dass das Grundgesetz einer Demonstration in Buswendeschleifen grundsätzlich nicht entgegensteht. G8-Gegner hatten zuvor auf eine Eilentscheidung gedrängt, mit der eine Verbannung einer geplanten Demonstration in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorstes Rostock-Laage in nämliche Buswendeschleife aufgehoben werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte das Ansinnen ab, "da sich ein schwerer Nachteil, den es abzuwenden gelte, nicht feststellen lasse". Dem Beschwerdeführer sei die Durchführung der geplanten Veranstaltung nicht vollständig verwehrt worden; er könne sie in hinreichender Nähe zum Flugplatz durchführen, wenn auch nicht direkt an dem den Platz umgebenden Maschendrahtzaun. Nun muss der Aufstand des guten Gewissens halt in einer wenig revolutionären Buswendeschleife stattfinden.

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