Von Rechtspopulisten, CSU-Mitgliedern und Sarah Wagenknecht wird immer wieder wird behauptet, Angela Merkel habe 2015 die Grenze geöffnet und so massenhaft illegale Immigration ermöglicht. Aber stimmt das? Patrick Gensing vom ARD-Faktenfinder-Team hat jetzt mit Hilfe von Konstantin Kumpfmüller vom MDR ein Gutachten angefertigt, das diese zentrale Behauptung der Fremdenfeinde, Bayer, Österreicher und Italiener ins Reich der Verschwörungstherorien verweist:
Am Abend des 4. September 2015, als Angela Merkel einen Anruf des damaligen österreichischen Kanzlers Werner Faymann bekam, der ihr von Tausenden Flüchtlingen berichtete, die in Ungarn festsitzen, aber eigentlich viel lieber nach Österreich und Deutschland kommen wollen, geschah nicht etwa eine Grenzöffnung, wie der inzwischen aussortierte frühere Innenminister Thomas de Maiziere später behauptete. Vielmehr, so Gensing und Kumpfmüller, verabredeten Faymann und Merkel nur, dass Österreich und Deutschland aus humanitären Gründen ihre Grenzen nicht verschließen könnten.
Der Vorwurf, den Schutz der deutschen Außengrenzen rechtswidrig aufgegeben zu haben, kann Angela Merkel deshalb nicht gemacht werden. Merkel öffnete, so der Faktenfinder, die Grenzen keineswegs rechtswidrig und ermöglichte damit massenhaft illegale Einwanderung. Sie schloss die Grenzen nur nicht.
Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war das im Dublin-III-Abkommen festgeschriebene Selbsteintrittsrecht, nach dem jeder Staat alle Flüchtlinge in der näheren Umgebung zu sich einladen und deren Asylanträge durch seine Behörden bearbeiten lassen kann.
Ein Vernichtungsschlag gegen die Hetzer, Hasser und Zweifler etwa beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, die über Jahre hinweg mit der Behauptung einer Grenzöffnung durch Merkel hausieren gegangen waren. Nachdem die Faktenfinderredaktion der ARD die neue Beweise für eine nicht stattgefundene Grenzöffnung präsentiert hatte, war ein Beitrag aus dem Jahr 2016, der Obamas Lob für eben diese "Grenzöffnung" verkündete, von der Tagesschau-Homepage verschwunden. Völlig normal, ließ eine ARD-Sprecherin auf Bild-Anfrage wissen: Nach einem Jahr müssen auch Beiträge, die die Politik der Kanzlerin loben (Die Welt) gelöscht werden, weil das Telemediengesetz es so vorschreibt.
Allerdings wohl nicht in jedem Fall, denn bis heute inhaltlich von keinem hauseigenen Faktenfinder widerlegte Beiträge sind sowohl aus dem Jahr 2012 als auch aus dem Jahr 2011 als auch aus dem Jahr 2010 weiter verfügbar.
Geht es also um das Telemediengesetz? Oder um eine rückwirkende Begradigung der Argumentationslinie? Niemals und für niemanden hat Angelas Merkel die Grenzen geöffnet, und niemals nicht war es der inzwischen aus dem Amt geschiedene US-Präsident, der entsprechende Verschwötungstheorien verbreitete, geschickt verpackt in ein vermeintliches Lob, das irregeleitete Medienhäuser - unter Umständen im Auftrag des Kreml - weiterverbreiteten.
Am Abend des 4. September 2015, als Angela Merkel einen Anruf des damaligen österreichischen Kanzlers Werner Faymann bekam, der ihr von Tausenden Flüchtlingen berichtete, die in Ungarn festsitzen, aber eigentlich viel lieber nach Österreich und Deutschland kommen wollen, geschah nicht etwa eine Grenzöffnung, wie der inzwischen aussortierte frühere Innenminister Thomas de Maiziere später behauptete. Vielmehr, so Gensing und Kumpfmüller, verabredeten Faymann und Merkel nur, dass Österreich und Deutschland aus humanitären Gründen ihre Grenzen nicht verschließen könnten.
Der Vorwurf, den Schutz der deutschen Außengrenzen rechtswidrig aufgegeben zu haben, kann Angela Merkel deshalb nicht gemacht werden. Merkel öffnete, so der Faktenfinder, die Grenzen keineswegs rechtswidrig und ermöglichte damit massenhaft illegale Einwanderung. Sie schloss die Grenzen nur nicht.
Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war das im Dublin-III-Abkommen festgeschriebene Selbsteintrittsrecht, nach dem jeder Staat alle Flüchtlinge in der näheren Umgebung zu sich einladen und deren Asylanträge durch seine Behörden bearbeiten lassen kann.
Ein Vernichtungsschlag gegen die Hetzer, Hasser und Zweifler etwa beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, die über Jahre hinweg mit der Behauptung einer Grenzöffnung durch Merkel hausieren gegangen waren. Nachdem die Faktenfinderredaktion der ARD die neue Beweise für eine nicht stattgefundene Grenzöffnung präsentiert hatte, war ein Beitrag aus dem Jahr 2016, der Obamas Lob für eben diese "Grenzöffnung" verkündete, von der Tagesschau-Homepage verschwunden. Völlig normal, ließ eine ARD-Sprecherin auf Bild-Anfrage wissen: Nach einem Jahr müssen auch Beiträge, die die Politik der Kanzlerin loben (Die Welt) gelöscht werden, weil das Telemediengesetz es so vorschreibt.
Allerdings wohl nicht in jedem Fall, denn bis heute inhaltlich von keinem hauseigenen Faktenfinder widerlegte Beiträge sind sowohl aus dem Jahr 2012 als auch aus dem Jahr 2011 als auch aus dem Jahr 2010 weiter verfügbar.
Geht es also um das Telemediengesetz? Oder um eine rückwirkende Begradigung der Argumentationslinie? Niemals und für niemanden hat Angelas Merkel die Grenzen geöffnet, und niemals nicht war es der inzwischen aus dem Amt geschiedene US-Präsident, der entsprechende Verschwötungstheorien verbreitete, geschickt verpackt in ein vermeintliches Lob, das irregeleitete Medienhäuser - unter Umständen im Auftrag des Kreml - weiterverbreiteten.
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