Freitag, 23. September 2016

Maas-Regeln: Hausrecht gegen Hate Speech

Langen Atem braucht, wer der vielköpfigen Krake des Rechtsextremismus im Internet Herr werden will. Das bekommt auch der organisierte und unorganisierte Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu spüren, seit die Bundespolitik ihm über die Sozialen Netzwerke zu Leibe rückt. Hatte die frühere Internet-Ministerin Ilse Aigner auf Veranlassung der seinerzeit noch relativ unbekannten Amadeu-Antonio-Stiftung Betreiber von Netzwerken noch ermutigt, ihr «Hausrecht» zu nutzen und Nazis einfach mal auszusperren, setzen ihre Nachfolger scharfe Internetreiniger und Online-Sturmtruppen ein, die als "Hate Speech" definierte Meinungsäußerungen über eine Staatsschnittstelle direkt in den Profilen und Gruppen von Abweichlern löschen können.

«Unser Mittel ist das Hausrecht, das uns die Portale einräumen müssen, weil sie in Deutschland Hausrecht genießen», beschreibt ein Mitarbeiter des Bundesblogampelamtes im mecklenburgischen Warin, das im Zuge der Durchsetzung der sogenannten Maas-Regeln zum erweiterten Meinungsfreiheitsschutz mit der Kontrolle und Aufsicht über deutsche und ausländische Internetinhalte betraut wurde.

Ziel ist es, das gesamte Netz zu einem «Netz gegen Nazis» zu machen, in dem Rechte, Rechtsradikale, Rechtsextreme und Rechtsextremisten ebenso wie Rechtspopulisten keine Chance haben, ihre menschenverachtenden Ansichten zu äußern.

Anetta Kahane, Vorsitzende der im Kampf gegen rechts äußerst erfahrenen Amadeu-Antonio-Stiftung, verweist auf derzeit noch vorhandene zahlreiche Beispiele von rechtsextremen Aktivitäten im Netz. So betreibe die NPD trotz des laufenden Verbotsverfahrens unter dem Titel «Die soziale Heimatpartei» eine nach der Rechtslage in der früheren DDR wahrscheinlich verbotene Seite bei Facebook. Andere seien auch bei Netzwerken wie StudiVZ oder kwick.de unterwegs oder veröffentlichen rechtsradikale Videos auf Plattformen wie YouTube.

War es bisher schwierig, Grenzen zu ziehen, um Inhalte, die klar gegen Gesetze verstoßen, von denen zu unterscheiden, die rein rechtlich gesehen zulässig seien, aber im Zuge des erweiterten Meinungsfreiheitsschutzes keine Berechtigung haben, geben die neuen Maas-Regeln fliegenden Standgerichten die Möglichkeit, bei den sozialen Netzwerken radikal aufzuräumen. Was geschmacklich zweifelhaft ist, weil es sich nicht am SPD-Programm orientiert oder gegen die "Erfurter Erklärung" der CDU verstößt, muss weg.

Zusammen könne es so gelingen, glaubt Bundesblogampelamtschef Herrnfried Hegenzecht, auf dem Boden des Hausrechtes ein neues Deutschland zu errichten, das Rechte, Rechtsradikale, Rechtsextreme und Rechtsextremisten ebenso wie Rechtspopulisten nur noch im wirklichen Leben, nicht mehr aber in den virtuellen Weiten kennt.

4 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Internetreiniger und Online-Sturmtruppen ein, die als "Hate Speech" definierte Meinungsäußerungen über eine Staatsschnittstelle direkt in den Profilen und Gruppen von Abweichlern löschen können

Wo kann ich die Definitionen der Meinungsäußerungen nachschlagen?

Im Internet, ist mir schon klar. Bis dato bin ich nur in Reden führender CDU- und SPD-Politiker fündig geworden.

Anonym hat gesagt…

alle treffen sich auf krautchan.net , dem Fachmagazin für den pol. interessierten Bernd .

kratutchan wird Ihnen präsentiert von Sepp 360 ; dem einzigen Blogger im Netz

Anonym hat gesagt…

>Bis dato bin ich nur in Reden führender CDU- und SPD-Politiker fündig geworden.

Nach Währungs- und Flüchtlingskrise dürften alle mitbekommen haben, dass Reden führender CDU- und SPD-Politiker Gesetzeskraft haben.
Wer hat da 'Diktatur' gerufen? Was? Egal! Ist sofort zu Exekutieren!

Gernot hat gesagt…

"ein neues Deutschland zu errichten, das Rechte, Rechtsradikale, Rechtsextreme und Rechtsextremisten ebenso wie Rechtspopulisten nur noch im wirklichen Leben, nicht mehr aber in den virtuellen Weiten kennt."

Jawoll, als alkoholabhängige Obdachlose, denn es wird ja auch verlangt, ihnen private Arbeitsplätze, Wohnungen usw. zu kündigen, ihre Briefe nicht zu befördern, sie nicht in Kneipen zu bedienen, keinen Sex mit ihnen zu haben, ihre Ex-Freundinnen nicht rudern zu lassen usw. usf., streng demokratisch natürlich.