Samstag, 20. August 2016

Anti-Terror-Richtlinie: EU stärkt Meinungsfreiheitsschutz

Dass es eine scharfe Reaktion der EU auf den Abfall der Briten, das Rumoren in Ungarn und das Erstarken zahlreicher rechtsetremistischer, rechtspopulitischer und rechtsradikaler Bewegungen in Europa geben würde, war klar. Dass das Europaparlament nun aber ein solch starkes Zeichen für ein vereintes Europa der gemeinsamen Grundwerte setzen würde, hatten Skeptiker kaum für möglich gehalten. Und doch ist es nun gelungen: Mit einem umfassenden Maßnahmepaket für ein sauberes Internet ohne radikalisierte Meinungsäußerungen ist es dem federführenden Innenausschuss des EU-Parlaments gelungen, über eine sogenannte „Anti-Terror-Richtlinie“ Möglichkeiten zu schaffen, künftig ohne hinderliche Rechtsstaatlichkeit, ohne Richtervorbehalt und falschverstandene Rücksichten auf die Meinungsfreiheit massive Grundrechtseingriffe zu legitimieren.

Helfen sollen dabei sogenannte nicht-legislative Maßnahmen, die notwendige Zensurvorgaben auf einer rein privatwirtschaftlichen Ebene exekutieren. Dazu wird Providern, Anbietern von sozialen Netzwerken und anderen Plattforminhabern die Pflicht übertragen, sofort und unmissverständlich gegen alles vorzugehen, was von irgendwem irgendwo als „extremistische Propaganda“ angesehen werden könnte. Ohne dass der Begriff „illegale terroristische Inhalte“ in irgendeiner Weise definiert worden wäre, verlangt der Innenausschuss des Europaparlaments, dass solche Inhalte künftig "an der Quelle" gelöscht werden müssen. EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, darauf auch in Drittländern zu dringen, wenn Inhalte dort gehostet werden.

Weltweit maßgeblich ist immer europäisches Recht, wobei noch auszuarbeiten bleibt, ob die in Frankreich verbotene Leugnung des Holocausts an den Armeniern damit künftig auch in Polen, den Niederlanden und Spanien verboten ist. Ebenso ist offen, ob die USA, Chile und China das in Deutschland verbotene Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole automatisch übernehmen.

Das EU-Parlament hat aber auch für den Fall, dass das nicht geschieht, einen Ausweg vorgesehen. Lasse sich der inkriminierte Content nicht löschen, sollen die EU-Nationen Maßnahmen treffen können, mit denen der Zugang dazu blockiert wird. Als zulässig erachtet werden sollen dieses Mal aber auch "nicht-legislative" Maßnahmen, die von legislativen Hilfskommandos im Zuge eines fast rechtsstaatlichen und nahezu transparenten Verfahrens durchgeführt werden sollen.

Strafbar macht sich künftig den Innenpolitikern zufolge, wer Hetze, Hass oder Zweifel streut, europäische Werte verhöhnt, Zersetzung betreibt oder erwägt, sich an den Handlungen einer terroristischen Gruppe zu beteiligen.

Die Mitgliedsstaaten werden durch das Votum des Rates generell ermächtigt, zu verhindern, dass online Botschaften verbreitet werden, die zu Terrorismus anstiften oder terroristische Delikte verherrlichen. Maßstab dabei ist das "was immer es kostet", das die EZB im Kampf gegen die Krise entwicklet hat. Die fraglichen Delikte sollen schon dann strafbar sein, wenn etwa Anschläge "unmittelbar oder indirekt befürwortet" werden, sei es auch nur durch klammheimliche Freude, die innerlich empfunden wird.




2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Keine Panik! Wieder mal ein interessanter Einblick in das Rechtsverständnis einiger... Er hat nur einen Haken: Wer Wind sät wird Sturm ernten.

-Meinungsfreiheit schützen- hat gesagt…



www.openpetition.de/petition/Staatliche-Förderung-der-Amadeu-Antonio-Stiftung-stoppen