Auf einmal war die Grenze auf. In der deutschen Tradition überraschender Mauerfälle, begründet von Günter Schabowski und seinem welthistorischen Waschzettel vom 8. November 1989, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel am 4. September 2015 die deutschen Grenze für jedermann öffnen. 9431 Tage liegen zwischen beiden Tagen.
Abgesprochen, so hieß es später, hatte die deutsche Kanzlerin den wagemutigen Schritt für die Ewigkeit mit dem österreichischen Regierungschef.
Das Kabinett hingegen wurde nicht mit der Frage befasst, ob sich Deutschland für fast sieben Milliarden Menschen öffnet. Auch der Bundestag beriet nicht. Es wurde kein entsprechendes Gesetz beschlossen, nicht in erster und nicht in zweiter Lesung. Es gab keine Verordnung, keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nichts. Angela Merkel habe die Öffnung der Grenzen angewiesen, hieß es in den Tagen danach unisono. Ihre evangelische Erziehung habe ihr aus humanistischen Gründen keine andere Wahl gelassen, als ein neues Recht auf Einreise über einen sicheren Drittstaat zu erfinden und umgehend in die Tat umzusetzen.
Wie aber hat Angela Merkel das eigentlich angestellt? An wen erging ihre Weisung? Auf welchem Weg öffnete sie die Grenzen? Schickte die Kanzlerin an jenem 4. September, der Deutschland für immer verändern wird, eine Email an die Bundespolizei? Rief sie ihren Innenminister an? Ließ der den Chef des Bundesamtes für Migration antreten und veranlasste ihn, eine neue "Herrschaft des Unrechts" (Seehofer) einzuleiten?
War sie das wirklich alles ganz allein? Hatte sie nicht wenigstens einen Koch bei sich?
Es ist eines der ungelösten Rätsel der Gegenwart, wie die deutsche Kanzlerin die Zeitenwende bewirkte. Es gab eine Anweisung das das Bundesamt für Migration, Syrer nicht mehr abzuweisen. Aber die Grenzöffnung erstreckte sich über den Einflussbereich des Bamf hinaus auf alle "in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge" (Merkel) - und sie hinterließ verblüffenderweise dennoch nirgendwo in Medien oder Parlamentsbetrieb schriftliche Spuren. Selbst der Innenminister wusste augenscheinlich nichts, ehe alles erledigt war. Wie sonst hätte Thomas de Maiziere seine Chefin später für ihre Entscheidung kritisieren können?
Nur einige mittelbare Hinwise sind zu finden. So erließ Schleswig-Holstein die „Anlage zum Rahmenbefehl Nr.5“, die unter Berufung auf die - bis dahin von niemandem gesehene - Einladung Merkels an alle Flüchtlinge alle Polizisten freistellte von der Verfolgung von Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel. In dem Papier heißt es: „Diese durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland ,eingeladenen‘ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind." Gerechtfertigt aber durch eine Kanzerinnenanweisung an wen?
Niemand weiß es. Selbst dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio gelang es nicht, "einschlägige offizielle Dokumente" aufzufinden.
Die weltverändernde Entscheidung wurde offenbar nicht nur eigentlich nur getroffen in einer "akuten Notsituation" (Merkel), die eine "humanitäre Ausnahme" (Merkel) sein sollte. Sie bedurfte auch weder der Schriftform noch eines Dienstweges, keiner Protokollierung, keiner schriftlichen Rechtfertigung, keiner EU-Richtlinie, keiner Beratung, keiner Begutachtung, keiner Begrenzung, keiner Befristung.
Ein Bungalowbau im eigenen Garten unterliegt strengerer Auflagen, die Mitnahme einer Katze in den Spanienurlaub erfordert mehr Papierkram, ein Kneipenbesitzer, der einen Kaffee verkauft, hat über das Zwei-Euro-Geschäft schärfere Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Deutschland, bürokratisch, steif und protokollverliebt? Nein, nicht mehr. Frau Merkel, wie hast du das gemacht?
Die FAZ zu Lehren aus dem Festungsbau
Abgesprochen, so hieß es später, hatte die deutsche Kanzlerin den wagemutigen Schritt für die Ewigkeit mit dem österreichischen Regierungschef.
Das Kabinett hingegen wurde nicht mit der Frage befasst, ob sich Deutschland für fast sieben Milliarden Menschen öffnet. Auch der Bundestag beriet nicht. Es wurde kein entsprechendes Gesetz beschlossen, nicht in erster und nicht in zweiter Lesung. Es gab keine Verordnung, keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nichts. Angela Merkel habe die Öffnung der Grenzen angewiesen, hieß es in den Tagen danach unisono. Ihre evangelische Erziehung habe ihr aus humanistischen Gründen keine andere Wahl gelassen, als ein neues Recht auf Einreise über einen sicheren Drittstaat zu erfinden und umgehend in die Tat umzusetzen.
Wie aber hat Angela Merkel das eigentlich angestellt? An wen erging ihre Weisung? Auf welchem Weg öffnete sie die Grenzen? Schickte die Kanzlerin an jenem 4. September, der Deutschland für immer verändern wird, eine Email an die Bundespolizei? Rief sie ihren Innenminister an? Ließ der den Chef des Bundesamtes für Migration antreten und veranlasste ihn, eine neue "Herrschaft des Unrechts" (Seehofer) einzuleiten?
War sie das wirklich alles ganz allein? Hatte sie nicht wenigstens einen Koch bei sich?
Es ist eines der ungelösten Rätsel der Gegenwart, wie die deutsche Kanzlerin die Zeitenwende bewirkte. Es gab eine Anweisung das das Bundesamt für Migration, Syrer nicht mehr abzuweisen. Aber die Grenzöffnung erstreckte sich über den Einflussbereich des Bamf hinaus auf alle "in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge" (Merkel) - und sie hinterließ verblüffenderweise dennoch nirgendwo in Medien oder Parlamentsbetrieb schriftliche Spuren. Selbst der Innenminister wusste augenscheinlich nichts, ehe alles erledigt war. Wie sonst hätte Thomas de Maiziere seine Chefin später für ihre Entscheidung kritisieren können?
Nur einige mittelbare Hinwise sind zu finden. So erließ Schleswig-Holstein die „Anlage zum Rahmenbefehl Nr.5“, die unter Berufung auf die - bis dahin von niemandem gesehene - Einladung Merkels an alle Flüchtlinge alle Polizisten freistellte von der Verfolgung von Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel. In dem Papier heißt es: „Diese durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland ,eingeladenen‘ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind." Gerechtfertigt aber durch eine Kanzerinnenanweisung an wen?
Niemand weiß es. Selbst dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio gelang es nicht, "einschlägige offizielle Dokumente" aufzufinden.
Die weltverändernde Entscheidung wurde offenbar nicht nur eigentlich nur getroffen in einer "akuten Notsituation" (Merkel), die eine "humanitäre Ausnahme" (Merkel) sein sollte. Sie bedurfte auch weder der Schriftform noch eines Dienstweges, keiner Protokollierung, keiner schriftlichen Rechtfertigung, keiner EU-Richtlinie, keiner Beratung, keiner Begutachtung, keiner Begrenzung, keiner Befristung.
Ein Bungalowbau im eigenen Garten unterliegt strengerer Auflagen, die Mitnahme einer Katze in den Spanienurlaub erfordert mehr Papierkram, ein Kneipenbesitzer, der einen Kaffee verkauft, hat über das Zwei-Euro-Geschäft schärfere Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Deutschland, bürokratisch, steif und protokollverliebt? Nein, nicht mehr. Frau Merkel, wie hast du das gemacht?
Die FAZ zu Lehren aus dem Festungsbau
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