Donnerstag, 17. September 2015

Überraschende Entdeckung in Deutschland: Illegaler Grenzübertritt seit Jahren strafbar!

Viel Zorn hat sich der ungarische Diktator Orban mit seiner Entscheidung zugezogen, den illegalen Grenzübertritt nach Ungarn durch ein neues Gesetz strafbar zu machen. Das sogenannte "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern" (Aufenthaltsgesetz - AufenthG oder zu gut ungarisch Tartózkodási Törvény) droht Menschen, die entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 einreisen und sich entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 im Land aufhalten, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Vor allem in Deutschland, das zuvor stark auf die Zuwanderungseffekte durch die Flüchtlingskrise gesetzt hatte, traf die neue Regelung auf harte Kritik.

Jetzt aber fanden Beamte des Bundesverfassungsschutzes in einer Untersuchung für Innenminister Heiko Maas heraus: Auch in Deutschland existiert ein "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern" (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), das Haftstrafen bis zu einem Jahr für den Fall der illegalen Einreise vorsieht.

Immer wieder wurden illegal einreisende Flüchtlinge in Deutschland in den vergangenen Jahren nach dieser Rechtsvorschrift abgeurteilt. Notleidende, die ohne Visum oder Pass, bzw. mit dem falschen Visum oder Pass in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, wurden zudem wegen "Urkundenfälschung" bestraft.

Oft ein Todesurteil für die Betroffenen: Ein minderjähriger afghanischer Flüchtling, der in Stuttgart wegen illegalen Grenzübertritts eine sechsmonatige Jugendstrafe ohne Bewährung bekam, sollte wegen der Verurteilung anschließend ausgewiesen werden.

Und das nur, weil der Aufenthalt eines illegalen Einwanderers ab dem Zeitpunkt, an dem er die Grenze überschreitet, kein Visum, keine Duldung oder sonst einen Aufenthaltstitel hat, rechtswidrig ist. Bis vor zwei Wochen machte sich grundsätzlich sogar jeder, der eine solche rechtswidrige Handlung unterstützte, der Beihilfe oder Anstiftung einer Straftat nach § 96 AufenthG schuldig.

Zwar wurden diese Fälle wegen der lockeren deutschen Willkommenskultur nie verfolgt, doch eine große Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Helfern blieb bis zum Machtwort der Kanzlerin bestehen: Rechtlich betrachtet sind sowohl die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch der Versuch der illegalen Einreise strafbar (siehe auch: § 95 I Nr. 3 und III AufenthG). Moralisch betrachtet aber hat Deutschland der Welt noch so viel gutzumachen, dass es politisch betrachtet nicht opportun scheint, dieses geltende Recht durchzusetzen.

Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen sind auch die Anstiftung und die Beihilfe zu diesen Delikten strafbar, nach üblicher Praxis aber empfängt deshalb Lob, wer mitmacht – das ist der entscheidende Unterschied zur ungarischen Praxis, wo Gesetze erlassen werden, um sie danach gnadenlos zu exekutieren.

3 Kommentare:

fatalist hat gesagt…

Diese EU wollten wir nicht, und diese EU wird zerbrechen unter dem Ansturm der Muslime. Das ist sehr positiv, so gefaehrlich die Lage auch werden mag.

Anonym hat gesagt…

Ja sowas. Bisher dachte man in Berlin und den Redaktionen der führenden Medienhäuser, dass der Staat mit Gesetzen vor allem seine Gefühle ausdrückt. Wenn ein Gesetz die momentane Gefühlslage nicht berücksichtigt, ist es ungültig.

wolpertinger hat gesagt…

Ich bin entsetzt,verstört und auch ein „Stück weit“(um mal die
Formulierungskunst einer gewissen Christbaumkugel der Grün_innen zu bemühen)belustigt.Warum sagt man Frau Merkel denn nicht,daß illegaler Grenzübertritt ein Straftatsbestand ist.Keine Dolleranz für Leute,die nicht helfen wollen,das waren vor kurzem ihre Worte.Jede Menge Toleranz,bzw.einfach wegsehen,wenn an und für sich geltendes Recht gebrochen wird aber schon.Irrenhaus BRD.
@fatalist
Daß die EU,eigentlich die souveränen Staaten unter dem Musel-und Negeransturm zerbrechen,das ist doch genau der Plan.Glauben Sie doch bitte nicht,das wäre etwas positives.Was danach kommt ist garantiert noch schlimmer.