Im Streit um eine Kennzeichnungslösung für Internetinformationen rückt eine Lösung näher. Wie das Online-Magazin Heise.de berichtet, haben sich Bundesjugendmedienschutz, Bundesblogampelamt und Bundesregierung geeinigt, Blogger und soziale Netzwerke künftig zu Angeboten mit Altersfreigabe-Kennzeichnung zu verpflichten. Sonst drohen den Betreibern Sanktionen.
Der Kommissions-Entwurf für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der die Informationsweitergabe im Internet regeln soll, soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs nur gestaffelt freigibt. Es reicht dabei nicht aus, einstufige Freigaberegularien einzuhalten, wie das im Fall von Pornoseiten verlangt wird. Vielmehr setzen die Überwachungsbehörden auf ein fünfstufiges Freigabesystem, das das über Farbmarkierungen funktioniert, die auch für Menschen ohne Rechtschreibkenntnisse verständlich sind.
Die pflichtgemäße Auszeichnung von Inhalten erfolgt dabei freiwillig, sie wird technisch umgesetzt durch Zugangs- oder Zeitlösungen. Außerdem müssen Anbieter ihre Angebote bei einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorlegen. Das neue Gesetz zielt auch auf nicht-regierungsamtliche nutzergenerierte Inhalte und betrifft somit vor allem soziale Medien wie Blogs und Facebook.
Herrnfried Hegenzecht vom Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin sagte gegenüber PPQ, über offene Details solle unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Online-Konsultation diskutiert werden. Möglich sei es, dass das Bundeszentralregister für Datensicherheit künftig verpflichtet werde, alle Bundesblogs zu hosten. Bis zum 19. Mai können Blogger und Blogleser sich noch einbringen, dann werden die eingereichten Beiträge bis Anfang Juni an die von BBAA, Jugendmedienschutz und Innenministerium gemachten Vorgaben angepasst. Am 12. Juni, wenn ganz Deutschland auf den Beginn der Fußball-WM in Brasilien schaut, soll die Verschärfung der Meinungsfreiheit dann im traditionellen Stil als JMStV-Novelle vorgelegt werden.
Der Kommissions-Entwurf für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der die Informationsweitergabe im Internet regeln soll, soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs nur gestaffelt freigibt. Es reicht dabei nicht aus, einstufige Freigaberegularien einzuhalten, wie das im Fall von Pornoseiten verlangt wird. Vielmehr setzen die Überwachungsbehörden auf ein fünfstufiges Freigabesystem, das das über Farbmarkierungen funktioniert, die auch für Menschen ohne Rechtschreibkenntnisse verständlich sind.
Die pflichtgemäße Auszeichnung von Inhalten erfolgt dabei freiwillig, sie wird technisch umgesetzt durch Zugangs- oder Zeitlösungen. Außerdem müssen Anbieter ihre Angebote bei einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorlegen. Das neue Gesetz zielt auch auf nicht-regierungsamtliche nutzergenerierte Inhalte und betrifft somit vor allem soziale Medien wie Blogs und Facebook.
Herrnfried Hegenzecht vom Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin sagte gegenüber PPQ, über offene Details solle unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Online-Konsultation diskutiert werden. Möglich sei es, dass das Bundeszentralregister für Datensicherheit künftig verpflichtet werde, alle Bundesblogs zu hosten. Bis zum 19. Mai können Blogger und Blogleser sich noch einbringen, dann werden die eingereichten Beiträge bis Anfang Juni an die von BBAA, Jugendmedienschutz und Innenministerium gemachten Vorgaben angepasst. Am 12. Juni, wenn ganz Deutschland auf den Beginn der Fußball-WM in Brasilien schaut, soll die Verschärfung der Meinungsfreiheit dann im traditionellen Stil als JMStV-Novelle vorgelegt werden.
3 Kommentare:
"Die pflichtgemäße Auszeichnung von Inhalten erfolgt dabei freiwillig,..."
Genau, Freiheit ist Sklaverei!
"Verschärfung der Meinungsfeiheit"
:-))
Aber im Ernst: Manche meinen, Freiheit sei die Freiheit der Mächtigen, verbieten zu können, was ihnen nicht gefällt.
Mein bescheidener Beitrag:
Tierpornos = FSK 12
Länderspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft = FSK 18
Es ist immer die gleiche Masche, die gleiche perfide Camouflage all der Volkserzieher und ihrer Adepten, ihren Kampf gegen die Wahrheit und die Wirklichkeit als „Schutz“ irgendwelcher „gefährdeter Gruppen“ vor irgendwelchen halluzinierten „Bedrohungen“ zu verkaufen.
Ein Lieblingssport linker, totalitärer Wichtigtuer und Heuchler, damit die Stinkverlogenheit ihrer permanent daherposaunten „Toleranz“ ja nicht allzu evident wird.
Ano-Nymus
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