Montag, 6. Januar 2014

NSU: Terrorprozess als Monumentalkammerspiel

Hier kommt der NSU-Prozess, "wie ihn noch niemand gesehen hat": Die Süddeutsche Zeitung hat "die Protokolle des ersten Jahres des NSU-Prozesses" (SZ) in München schon nach zehn Monaten zu einem monumentalen Kammerspiel verarbeitet, das beim Videoportal Youtube präsentiert wird: Schauspieler, getaucht in nachdenkliche Schwarz-Weiß-Töne, lesen knappe Auszüge aus der unendlichen Posse, der der "größte Strafprozess in Deutschland seit der Wiedervereinigung" auch nach der Eintrittskartenverlosung geblieben ist.

Das Projekt des Magazins der Süddeutschen Zeitung wurde mit Hilfe der Filmakademie Baden-Württemberg, der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg und - das passt - der früher im Eigentum der NSDAP befindlichen Filmfirma UFA realisiert, vermag sein Publikum aber offensichtlich nicht zu finden. Trotz des gigantischen Aufwandes, den die SZ zur Herstellung der Zwei-Stunden-Doku aus "täglichen Mitschriften" der SZ-Reporter betrieben hat, haben "Der NSU-Prozess als Film" nach drei Tagen erst 25.000 Menschen gesehen. Zum Vergleich: Einen vom Analhumoristen Julien gleichzeitig hochgeladener Film zum Thema "Hurensohnanalyse" sehen fast eine halbe Million Menschen.

Immerhin aber handelt es sich bei der Wiedergabe des ersten, zehn Monate langen Jahres des NSU-Verfahrens durch die SZ "um Originaltöne aus der Verhandlung, die gekürzt, aber sonst unverändert wiedergegeben werden". 71 Verhandlungstage in 111 Minuten, von den Autoren Annette Ramelsberger, Tanjev Schultz und Rainer Stadler auf "mehr als 500 Seiten mitprotokolliert" und dann von Regisseurin Soleen Yusef "verdichtet".

Und wie dicht das ist: Faktisch hat das Verfahren bislang keinerlei Erkenntnisse zur persönlichen Beteiligung der Angeklagten an den Morden der mutmaßlichen Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard erbracht. Beate Zschäpe schweigt. Die unter ihren Mitangeklagten, die reden, haben nichts zu sagen. Und die Angehörigen der Opfer erwartbarerweise auch nicht, sie werden vom Gericht auch eher aus psychologischen Gründen vorgeführt - wenn man schon den Tatabläufen, den Tätern und deren Motiven nicht näherkommen kann, dann eignet sich der Verhandlungssaal 101 doch zumindest als Bühne, um gesamtgesellschaftliche Betroffenheit zu simulieren.

Ähnlich geht auch das SZ-Magazin ans Werk. Schauspieler sprechen den Richter, die Zeugen, die Sachverständigen, die Anwälte und die Angeklagten nach, doch anders als vom Hersteller beabsichtigt entsteht kein "Gesamtbild von zehn Jahren Terror, dem nicht endenden Schmerz der Opfer, dem eiskalten Vorgehen der Täter, dem Dilettantismus der Ermittler und der schwierigen Suche nach der Wahrheit", sondern der Eindruck, eines Theaterstücks mit absurder Dramaturgie: Die größten Rätsel des NSU-Prozesses sind immer noch offen, das Verfahren hat sich offenkundigen Ungereimtheiten nicht einmal im Ansatz genähert, sondern sich lieber dem Versuch gewidmet, Beate Zschäpes Mittäterschaft bei den NSU-Morden über deren Rolle als Hausmütterchen der Terrortruppe zu beweisen. "Ein Stück deutscher Geschichte" fasst die SZ "das erste Jahr" (SZ) zusammen, das das erste in der deutschen Geschichte war, das nur zehn Monate hatte. Ein zweites folgt sogleich, nur der Zuspruch zum ersten NSU-Movie lässt vermuten, dass es wohl dann schon nicht mehr verfilmt werden wird.


Ein Land schreibt einen Thriller:

NSU: Banküberfalltäter im Tattooarchiv
NSU: Die Fassade auf der Anklagebank
NSU: Nicht nur sauber, sondern rein

NSU: Doppelselbstmord zu dritt
NSU: Vorladung für Hollywood
NSU: Rufnummernmitnahme
NSU: Robert Redford gegen rechts
NSU: Strafe muss sein
NSU: Terror fürs Museum
NSU: Herz, Stern oder Halbmond
NSU: Schweigekomplott am Bosporus
NSU: Nazi per Nachname
NSU: Platznot auch im Alex-Prozess
NSU: Killerkatzen im Untergrund
NSU: Das weltoffene Deutschland im Visier
NSU: Liebes Terrortagebuch
NSU: NSU: Push the forearm fully forward
NSU: Heiße Spur nach Hollywood
NSU: Die Mutter von Hirn und Werkzeug
NSU: Musterstück der Selbstentlarvung
NSU: Rettung durch Rechtsrotz
NSU: Schreddern mit rechts
NSU: Softwarepanne halb so wild
NSU: Neues Opfer beim Verfassungsschutz
NSU: Im Namen der Nabe
NSU: Handy-Spur ins Rätselcamp
NSU: Brauner Pate auf freiem Fuß
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
NSU: Von der Zelle in die Zelle
NSU: Die Spur der Schweine
NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
NSU: Gebührenwahnsinn beim Meldeamt
NSU: Nun auch auf dem linken Auge blind
NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
NSU-Todeslisten: Sie hatten noch viel vor
NSU: Was wusste Google?
NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terrors
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau

17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Müsste das nicht unter dem Begriff Meta-Theater firmieren? – Quasi ein Theaterstück über ein Theaterstück. - Verstehe zwar nicht viel von dieser „Kunstform“, indes das könnte doch interessante künstlerische Implikationen bedeuten. Ganz zu schweigen vom ebenso interessanten Aspekt der Selbstreferenzialität, der ebenfalls darin zum Vorschein kommt.

Le Penseur hat gesagt…

@Anonym:

»Meta-Theater« ist der passende Ausdruck! Danke! Ich werde ihn zitieren ...

Anonym hat gesagt…

Da schaue ich mir lieber eine Grisham-Verfilmung an. Oder wenn es schwarz-weiß sein muß "Die 12 Geschworenen" oder "Wer den Wind sät".

ppq hat gesagt…

der begriff meta-theater ist grandios, der hätte in der tat im text stehen müssen. danke für den hinweis, beim nächsten mal!

Volker hat gesagt…

"Faktisch hat das Verfahren bislang keinerlei Erkenntnisse zur persönlichen Beteiligung der Angeklagten an den Morden der mutmaßlichen Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard erbracht."

Das ist auch nicht nötig. Die Angeklagten sind (außer Zschäpe wegen Brandstiftung) sowieso nicht wegen Tat oder Tatbeteiligung angeklagt, sondern nur wegen Beihilfe.
Deshalb wäre es eigentlich erst mal erforderlich, dass das extrem hohe Gereicht eine Tatbeteiligung von Uwe&Uwe nachweist. Das ist die notwendige (keine hinreichende) Bedingung für die Strafbarkeit der angeklagten Beilhilfetaten. Denn ohne Mordbeteiligung von Uwe&Uwe ist die Beibringung von Pizza und Prosecco vollständig straffrei und die Beschaffung der Pistolen wären allenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz (gibt normalerweise Bewährung, wenn nicht vorbestraft).
Danach könnte das Gericht (was nur noch eine Fleißarbeit wäre) den Angeklagten die angeklagten Beihilfetaten nachweisen.

Beweislage bis dato: weder noch.

Anonym hat gesagt…

@ppq
("danke für den hinweis,")

Bitte, bitte, soll nicht wieder vorkommen, (äh pardon, falscher Text )wollte sagen gern geschehen !

Ano-Nymus

ppq hat gesagt…

@volker: so funktioniert das nicht, weil gegen tote nicht ermittelt/verhandelt wird.

das günstige dran ist, dass man deren schuld einfach als gegeben setzen kann, da muss nichts mehr nachgewiesen werden.

der rest folgt dann der logik des raf-strafrechts: gemeinschaftliche begehung, zur not auch nur dadurch, dass geduldet wurde

in der wiedergabe der anklageschrift liest sich das so: "Zschäpe, die bei keiner der Taten selbst geschossen haben soll, habe für die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt, während Mundlos und Böhnhardt mordeten. Die 38-Jährige habe als Gründungsmitglied einer Gruppe, „deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war“, zu jeder der Taten einen „gleichwertigen Beitrag geleistet“. "

Volker hat gesagt…

Die 38-Jährige habe als Gründungsmitglied einer Gruppe, „deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war“ …

Das ist bis jetzt eine stramme Behauptung, dass die Zweckbestimmung der Gruppe die Tötung von Menschen war.
Als "Beweise" wurden uns die Dinge vorgestellt, die in der Zwickauer Wunderasche "geborgen" wurden. Nur sind das zwar Indizien, aber keine Beweise. Kann ja auch sein, dass sich da nur jemand wichtig gemacht hat.

Vielleicht erinnerst Du Dich, dass Gigi und die braunen Stadtmusikanten verurteilt wurden, weil die im Jahr 2010 musikalisch das dargeboten haben, was das sog. "Bekennervideo" enthält. Das war sicherlich eine Straftat (Volksverhetzung), jedoch kein Hinweis auf Mittäter- oder Mitwisserschaft.

+

"das günstige dran ist, dass man deren schuld einfach als gegeben setzen kann"

Eben nicht. Die Täterschaft der unterstützten Personen für die Haupttat muss nachgewiesen werden.

Konstruiertes Beispiel:
Andreas Amsel wurde ermordet. Mehrere Indizien deuten auf Emil Elefant als Täter. Der kann leider nicht mehr vernommen werden, weil er sich gestern mit einer Dampfwalze überfahren hat.
Nun tauchen auch noch Indizien dafür auf, dass Klara Karausche einen Tag vor dem Mord dem Emil eine Pistole verkauft hat. Diese Pistole ist vom gleichen Typ wie die Mordwaffe
Klara wird angeklagt wegen Beihilfe zum Mord.
Notwendige (nicht hinreichende) Bedingung für die Verurteilung wegen Beihilfe ist der Nachweis, dass Emil den Mord begangen hat. Solange das nicht geklärt ist, liegt keine Beihilfe vor, allenfalls Verstoß gegen das Waffengesetz.
Klara Krausche kann nicht wegen des Verkaufs der Pistole an Emil Elefant wegen Beihilfe verurteilt werden, wenn Andreas Amsel von Dagobert Duck ermordet wurde.

StGB § 27, Beihilfe:
"Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27.02.2007, 1 BvR 538/06) hat eine Durchsuchung für rechtswidrig erklärt aus folgenden Gründen
" Für die Verwirklichung einer beihilfefähigen Haupttat … lagen demgegenüber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor.

Zu fordern sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer … einer beihilfefähigen Haupttat.
"

Dort ging es um eine Durchsuchung. Bei den Ermittlungshandlungen sind die Maßstäbe nicht so streng. Dort reichen "tatsächliche Anhaltspunkte" für die Haupttat, um den Verdacht eine Beihilfe zu begründen. Für die Verurteilung reichen nicht nur Anhaltspunkte, da müssen schon Beweise her.

+

Das ist ja die Schweinerei von Glötzls Prozessführung, dass er eben das nicht kenntlich macht. Der irrlichtert zwischen den Fällen und Beweismitteln (diesem Bullshit) herum, ohne erkennen zu geben, was er eigentlich aufzuklären gedenkt.

derherold hat gesagt…

Man muß sich doch bloß die Beschlüsse des BGH in Sachen Andre/Holger(?) anschauen:
Dem schließt sich der Senat nicht an, dem schließt sich der Senat nicht an, dem schließt sich der Senat nicht an

Anonym hat gesagt…

Die Protokolle der SZ sind zudem noch voller kapitaler Böcke.

Zum Beispiel wird bei Minute 22:20 die Kiesewetter-Dienstwaffe in den Tresor der Zwickauer Brandruine verlagert.

Frank Lenk, KHM, Tag 14.

In Wahrheit waren des die Handschellen, Tag 15, während die Dienstwaffe bekannter Massen im Wohnmobil in Eisenach gefunden wurde.

Die SZ hat das Ganze stark "verfremdet", von Authentizität keine Spur.

Gruß fatalist

Kurt hat gesagt…

Schön! Wenn das die alten Genossen von der Partei– und Staatsführung noch erleben könnten!
Hier werden mit überzeugenden Mitteln die Schichten der Intelligenz und des bürgerlichen Mittelstandes angesprochen. All diesen Zweiflern wird nach dem Sehen klar sein, daß es stimmt, was die Zeittungen schreiben.

Das künstlerische Mittel der szenischen Lesung würde ich nicht Meta-Theater nennen. Schlingensief hätte da wenigstens noch was draus gemacht, was uns neue Einsichten beschert hätte.
Fassen wir doch mal zusammen, was es jetzt schon an künstlerischer Verarbeitung des NSU-Komplexes gibt:
1. Die Trickfilmcollage aus dem Berliner linksradikalen Filmstudio akabiz mit dem Titel "Bekennervideo"
2. diverse Mockumentarys in Schriftform, die als Sachbücher verkauft werden
3. das NSU-Musical
4. die szenische Lesung auf Video (siehe oben)
5. das Album in der Stilrichtung Scottish Heavy Acid Progressive Rock "N.S.U. - Turn On, Or Turn Me Down"

Es fehlt noch das Ballet, der Rap, der Spielfilm über den NSU, der Spielfilm über die Opfer des NSU, der Spielfilm über die Hintermänner des NSU der Spielfilm über die Nach-NSU-Ordnung in Deutschland, der Spielfilm über den Kampf für ein "Nie wieder NSU", die KIKA-Fernsehserie "Vier NSU-Jäger und ein Hund", eine ARD-Degeto-Schmonzette vor dem Hintergrund der NSU-Morde, die nTV-Reportagen "NSUs Frauen" "NSUs Katzen" "NSUs Kanarienvogel" etc. pp.... (wird vortgesetzt)

ppq hat gesagt…

"irrlichtert zwischen den Fällen und Beweismitteln (diesem Bullshit) herum, ohne erkennen zu geben, was er eigentlich aufzuklären gedenkt" - genau das ist der eindruck, den man als mehr als oberflächlicher zuschauer bekommt. was kann der grund sein?

das liegt auf der hand: viel betrieb, wenig inhalt und am ende weiß vielleicht keiner mehr, was alles nicht aufgeklärt wurde. gegen die logik, denn soweit ich weiß, ist die zschäpe nicht wegen beihilfe, sondern wegen beteiligung angeklagt, dafür MÜSSTE ihr nach meiner logik ein tatbeitrag an der unmittelbaren tat nachgewiesen werden, nicht nur dulden, billigen und unterstützen. wie aber, wenn es kein bemühen gibt, die taten überhaupt urhebern zuzuordnen?

eulenfurz hat gesagt…

Am besten fand ich die Szene, in welcher der Richter: "Sie sind ja ein schäbiger Lump!" brüllt.

Volker hat gesagt…

" denn soweit ich weiß, ist die zschäpe nicht wegen beihilfe, sondern wegen beteiligung angeklagt,"

Stimmt. Die anderen sind wegen Beihilfe, Zschäpe ist wegen Mittäterschaft angeklagt, (Pressemitteilung Bundesanwaltschaft vom 08.11.2012). Das hatte ich gestern durcheinander gebracht.
Am Sachverhalt ändert das nichts. Einen Wohnwagen anmieten ist für sich isoliert betrachtet kein Straftatbestand. Es wird zur Straftat, wenn sie mit der Anmietung Uwe&Uwe beim Morden geholfen hat. Dazu muss aber erst mal bewiesen sein, dass die Opfer nicht von irgendjemand, sondern von Uwe&Uwe ermordet worden sind.

@EF, Du verstößt gegen das Vergleichsverbot!

ppq hat gesagt…

volker, das ist naiver kinderglaube. wenn der täter tot ist, muss ihm seine schuld, ja, sie kann ihm nicht mehr nachgewiesen werden, weil keine staatsanwaltschaft gegen tote ermittelt. in unserem fall hier ist das das große glück des verfahrens, da wir die schuld einfach so annehmen können - die mittäterschaft ist damit eigentlich also schon bewiesen, wenn wir nachweisen können, dass zschäpe bei den uwe gewohnt hat. ich traue dem verfahren nicht viel zu, aber das werden sie hinkriegen

Volker hat gesagt…

"volker, das ist naiver kinderglaube. "

Ja sicher. Ich spreche hier die ganze Zeit darüber, wie das in einen rechtsstaatlichen Verfahren laufen sollte. Die Voraussetzung der Rechtsstaatlichkeit fehlt hier vollkommen. Insoweit ist das insistieren darauf sicherlich naiver Kinderglaube.

Dass Zschäpes "Verteidiger" gekauft sind, darf man so nicht sagen. Aber wenn man sich fragt, was der Grund ist für deren fantastische Fehlleistungen, was fällt einem zuerst ein?
Was Glötzl macht, ist ohnehin schweinisch. Eine zurückhaltendere Wertung fällt mir leider nicht ein.

ppq hat gesagt…

weiß ich doch. ich wollte es nur sagen. in diesem fall, glaube ich, ist die wahrheit mal wieder so einfach wie sie aussieht. das geht bis hin zur presse. statt nach "einem jahr" zu erörtern, wie der stand der beweislage ist, was der zschäpe nun nachgewiesen wurde und was nicht, spielt die SZ das gelaber im prozess nach. gelaber, das zu großen teilen nichts weiter belegt als eine geisteshaltung zu einem zeitpunkt, so fern in der vergangenheit, dass selbst ein dauererigierter rechter arm längst verjährt wäre. vor dem hintergrund erfüllen doch alle nur ihre rolle, selbst die zschäpe. ich möchte nicht wissen, was für zeug die erzählen könnte, es müsste ja nicht mal die wahrheit sein, um medial wellen auszulösen, die bis ins kanzleramt spülen könnten. auf die art, wie es läuft, ist allen gedient, selbst der hauptangeklagten. die kommt am ende mit zehn jahren wegen brandstiftung davon, plus dies und das für sonstwas. in sieben, acht, neun jahren kommt sie raus, das ist 2021 oder so, da kennen ihren namen nur noch die älteren.