Nach Berichten über die massenhafte Ausspionierung von Verbindungsdaten afghanischer Staatsbürger durch den den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) drängt die afghanische Regierung auf Aufklärung. Der afghanische Präsident Hamid Karzai äußerte sich überrascht darüber, dass der deutsche geheimdienst in seinem Land jeden Monat mehr als 500 Millionen Metadaten abschöpft. Er fordere "gemeinsame Standards zur Weitergabe von Informationen", deutsche Datenschutzregelungen sollten dafür der Maßstab sein.
Bereits gestern hatten afghanische Politikern im "Münchner Merkur" gefordert, der BND müsse "endlich alle Fakten auf den Tisch legen". Es dürfe nicht sein, dass Nachrichtendienste "außerhalb jeglicher Kontrolle ihr eigenes Süppchen kochen". Dass der BND gegen afghanisches Recht verstoße, indem er seit mehr als zehn Jahren Metadaten seiner Fernmeldeaufklärung an den US-Geheimdienst NSA weitergebe, sei ungeheuerlich. Während Daten deutscher Staatsangehöriger aus dem Verkehrs des örtlichen Anbieters Roshan zuvor herausgefiltert würden, werde das Grundrecht der Afghanen auf eine unverletzliche Privatsphäre systematisch missachtet.
Präsident Hamid Karzai fordert von Deutschland eine schriftliche Zusage, dass bei den Aktivitäten des BND keine afghanischen Rechte und Interessen verletzt werden. Im Sommerinterview mit dem ZDF sagte er, Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse diese Zusage geben statt einfach auf Washington zu verweisen. Zuvor hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Bericht des „Spiegel“ bestätigt, wonach er jeden Monat Millionen von afghanischen Telefongesprächen und Internetverbindungen ausspioniert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich überrascht gegeben: "Wenn es stimmt, dass der BND eine massenhafte Datenausspähung betreibt, besteht dringender Handlungsbedarf." Der deutsche Dienst verhalte sich dann in Afghanistan nicht anders als der US-Geheimdienst NSA in Deutschland. „Wer über das eine empört ist, muss es auch über das andere sein“, hieß es im politischen Kabul.
Die Berichte über die grenzenlose Spionage des BND beschäftigt inzwischen auch die Bundesanwaltschaft. Die Behörde habe ein Beobachtungsverfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher. Es werde auf Grundlage des § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses ermittelt, weil der Paragraph nicht nur deutsche Staatsbürger schütze. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, so ist durchaus denkbar, dass die Bundesanwaltschaft auch Regierungsmitglieder wegen Beihilfe oder Anstiftung anklagt.
Bereits gestern hatten afghanische Politikern im "Münchner Merkur" gefordert, der BND müsse "endlich alle Fakten auf den Tisch legen". Es dürfe nicht sein, dass Nachrichtendienste "außerhalb jeglicher Kontrolle ihr eigenes Süppchen kochen". Dass der BND gegen afghanisches Recht verstoße, indem er seit mehr als zehn Jahren Metadaten seiner Fernmeldeaufklärung an den US-Geheimdienst NSA weitergebe, sei ungeheuerlich. Während Daten deutscher Staatsangehöriger aus dem Verkehrs des örtlichen Anbieters Roshan zuvor herausgefiltert würden, werde das Grundrecht der Afghanen auf eine unverletzliche Privatsphäre systematisch missachtet.
Präsident Hamid Karzai fordert von Deutschland eine schriftliche Zusage, dass bei den Aktivitäten des BND keine afghanischen Rechte und Interessen verletzt werden. Im Sommerinterview mit dem ZDF sagte er, Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse diese Zusage geben statt einfach auf Washington zu verweisen. Zuvor hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Bericht des „Spiegel“ bestätigt, wonach er jeden Monat Millionen von afghanischen Telefongesprächen und Internetverbindungen ausspioniert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich überrascht gegeben: "Wenn es stimmt, dass der BND eine massenhafte Datenausspähung betreibt, besteht dringender Handlungsbedarf." Der deutsche Dienst verhalte sich dann in Afghanistan nicht anders als der US-Geheimdienst NSA in Deutschland. „Wer über das eine empört ist, muss es auch über das andere sein“, hieß es im politischen Kabul.
Die Berichte über die grenzenlose Spionage des BND beschäftigt inzwischen auch die Bundesanwaltschaft. Die Behörde habe ein Beobachtungsverfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher. Es werde auf Grundlage des § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses ermittelt, weil der Paragraph nicht nur deutsche Staatsbürger schütze. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, so ist durchaus denkbar, dass die Bundesanwaltschaft auch Regierungsmitglieder wegen Beihilfe oder Anstiftung anklagt.
1 Kommentar:
In Zukunft müssen alle Auslandsaktivitäten der deutschen Geheimdienste mit den Regierungen und Parlamenten der Gastländer abgestimmt werden. Dazu wird der Bundestag einen neuen Ausschuss einrichten, Arbeitsname ist „Kundschafter für den Frieden“. Geführt werden soll er von einem Ausspäh-Experten der Partei Die Linke.
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