Siegfried Kauder hatte die allerbesten Absichten. Als CDU-Rechtsexperte spezialisiert auf Internet-Unrecht aller Art, wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete auf seiner zuletzt recht bekanntgewordenen Homepage einfach nur mal zeigen, wie schwer das Leben und Wirken eines gewählten Abgeordneten im Normalfall ist. Zu diesem Zweck zeigt der erfahrene Politiker im Internet, dem nach einer Analyse von BKA-Chef Ziercke "größten Tatort der Welt", zahlreiche Bilder von Minderjährigen, die ihn während seiner aufreibenden Tätigkeit im deutschen Bundestag besucht hatten, um sich ein Bild zu machen über den "Ablauf der parlamentarischen Arbeit in Berlin".
Ein gefährliches Spiel, denn Kauder präsentiert die Gesichter der Jugendlichen ungeblendet und ohne Rücksicht auf die rechtlichen Beschränkungen, die der er selbst als Teil des Gesetzgebers im Falle von Abbildungen von Kindern und Jugendlichen vorgesehen hat: Einwilligung sowohl des betreffenden Kindes oder Jugendlichen als auch Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigten. Da bei Klassenfotos bis heute nicht entschieden ist, ob sie unter die Ausnahmeregelung des § 23 Absatz 1 Nr. 3 KUG fallen, wäre das zwingend notwendig, ehe die Bilder ohne Rechtsfolgen ins Netz gestellt werden. Schließlich handelt es sich sichtlich nicht um die Aufnahmen der Art, die – etwa bei Versammlungen oder Demonstrationen – von der Einwilligungspflicht freigestellt sind. Schon die Tatsache, dass ein Fotomotiv gezielt gestellt wird, spricht nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten dagegen, dass es sich um eine Versammlung im Sinne der genannten Vorschrift handelt. Daher müsste auch bei der Veröffentlichung von Klassenfotos die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden.
Siegfried Kauder mag glauben, dass er sie besitzt. Unabhängig davon, ob dieser eventuell vorliegenden Zustimmung, sich weltweit, öffentlich und ungeblendet zur Schau stellen zu lassen, ein gewisser Gruppendruck vorausgegangen sein könnte, ist jedoch unwahrscheinlich, dass Kauder damit aus dem Schneider ist. Denn dass die notwendige Einwilligung der Eltern der zweifellos minderjährigen und nicht voll geschäftsfähigen Fotosession-Teilnehmer durchweg vorgelegen haben soll, ist bei rund hundert Minderjährigen-Bildern, die Siegfried Kauder derzeit weltweit für sich werben lässt, äußerst fraglich – entsprechende Anfragen von PPQ, in denen um Aufklärung gebeten wurde, ließ der Parlamentarier leider bis heute unbeantwortet.
Ein gefährliches Spiel, denn Kauder präsentiert die Gesichter der Jugendlichen ungeblendet und ohne Rücksicht auf die rechtlichen Beschränkungen, die der er selbst als Teil des Gesetzgebers im Falle von Abbildungen von Kindern und Jugendlichen vorgesehen hat: Einwilligung sowohl des betreffenden Kindes oder Jugendlichen als auch Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigten. Da bei Klassenfotos bis heute nicht entschieden ist, ob sie unter die Ausnahmeregelung des § 23 Absatz 1 Nr. 3 KUG fallen, wäre das zwingend notwendig, ehe die Bilder ohne Rechtsfolgen ins Netz gestellt werden. Schließlich handelt es sich sichtlich nicht um die Aufnahmen der Art, die – etwa bei Versammlungen oder Demonstrationen – von der Einwilligungspflicht freigestellt sind. Schon die Tatsache, dass ein Fotomotiv gezielt gestellt wird, spricht nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten dagegen, dass es sich um eine Versammlung im Sinne der genannten Vorschrift handelt. Daher müsste auch bei der Veröffentlichung von Klassenfotos die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden.
Siegfried Kauder mag glauben, dass er sie besitzt. Unabhängig davon, ob dieser eventuell vorliegenden Zustimmung, sich weltweit, öffentlich und ungeblendet zur Schau stellen zu lassen, ein gewisser Gruppendruck vorausgegangen sein könnte, ist jedoch unwahrscheinlich, dass Kauder damit aus dem Schneider ist. Denn dass die notwendige Einwilligung der Eltern der zweifellos minderjährigen und nicht voll geschäftsfähigen Fotosession-Teilnehmer durchweg vorgelegen haben soll, ist bei rund hundert Minderjährigen-Bildern, die Siegfried Kauder derzeit weltweit für sich werben lässt, äußerst fraglich – entsprechende Anfragen von PPQ, in denen um Aufklärung gebeten wurde, ließ der Parlamentarier leider bis heute unbeantwortet.
2 Kommentare:
Wir wissen genau es gibt Recht und Recht. Was im Gesetzt steht ist für Politiker nicht bindend. Sondern nur ein Mittel um unliebsame Bürger aus dem "Geschäft" zu nehmen.
heute-show ab Minute 9.30
Kampfstern Korruptica ->
Ja warum denn nicht Kauder- oder machst du nur Vorschläge wenn man dich dafür bezahlt?.....
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1589512/heute-show-vom-09-M%C3%A4rz-2012
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