Die Zahl der mutmaßlichen Helfer der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) steigt unablässig weiter. Nach Informationen, die dem "Spiegel" aus Solltologen-Kreisen zugesteckt wurden, suchen die Ermittlungsbehörden inzwischen nicht mehr nur nach zwei toten Tätern und der bereits inhaftierten Beate Zschäpe, sondern auch nach weiteren Gesinnungsgenossen der Verdächtigen, gegen die der dringende Verdacht der Verjährung besteht. Nach Angaben des "Spiegel", der über das Wochenende nicht an eine Ausgabe des Strafgesetzbuches herankommen konnte, beschuldigt die Bundesanwaltschaft nun auch Mandy Struck und Matthias Dienelt aus Sachsen, die NSU-Mitglieder nach ihrem Untertauchen unterstützt zu haben. Dienelt wurde am Sonntagmorgen in Johanngeorgenstadt verhaftet.
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts soll Mandy Struck die rechtsextremen Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach deren Untertauchen 1998 für mehrere Monate in der Wohnung ihres damaligen Freundes in Chemnitz aufgenommen haben. Während gegen den jungen Mann offenbar nicht ermittelt wird, obwohl er augenscheinlich der Wohnungsinhaber war, habe Struck die Vorwürfe "inzwischen mittlerweile" (Zitat SZ) eingeräumt. Das dürfte ihr nicht schwergefallen sein: Selbst wenn die NSU 1998 schon förmlich gegründet gewesen sein sollte, ist der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung "inzwischen mittlerweile" verjährt.
Auch bei Matthias Dienelt werden sich die Fahnder etwas ganz Besonderes einfallen lassen müssen, um den gerade verhafteten mutmaßlichen NSU-Sympathisanten vor Gericht bringen zu können. Gegen den Lastwagenfahrer bestehe der „dringende" Tatverdacht, heißt es bei der Welt, "die terroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund" in "zwei Fällen unterstützt zu haben“. Konkret soll Dienelt den zwei tödlichen Drei 2003 und 2008 jeweils eine Bleibe in Zwickau untervermietet haben. Er habe die Zwickauer Zelle dadurch unterstützt, „ein Leben unter falscher Identität zu führen und unentdeckt Terroranschläge verüben zu können“, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Das Problem dabei: 2003 wurde nach Mundlos und Zschäpe nicht mehr gefahndet, weil der gegen sie erhobene Vorwurf der Planung eines Sprengstoffattentats seinerseits verjährt war. Damals marschierten die NSU-Mitglieder sogar unvermummt bei einer Nazi-Demo in Halle mit. Nach Böhnhardt wurde zwar noch gesucht, aber nur, weil er eine Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung wegen Erpressung und Körperverletzung nicht angetreten hatte. Nach Paragraph 120 StBG wird "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", wer "einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert". Doch auch dieser Tatvorwurf gegen Dienelt ist seit 2008 verjährt.
Das trifft auf die Unterstützungshandlung von 2008 nicht zu. Allerdings war 2008 das Jahr, in dem nun auch die Flucht Böhnhardts vor dem Antritt seiner Gefängnisstrafe verjährt gewesen ist. In diesem Jahr wurde folglich weder nach Mundlos noch nach Zschäpe oder Böhnhardt namentlich gefahndet. Die drei Nazimörder waren frei, sie hätten sich beim Arbeitamt melden und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können.
Das taten sie nicht, vermutlich, weil sie wussten, was sie taten. Aber wusste Dienelt es auch? Der "Helfer" wäre der Beihilfe oder Unterstützung nur schuldig, wenn ihm nachgewiesen werden könnte, dass er es über die Mordtaten der NSU informiert war. Das scheint dem Mann aus Johanngeorgenstadt klar zu sein: "Nach Angaben seines Anwalts", schreibt der "Spiegel", wolle Dienelt nicht nur nichts von den Morden gewusst haben, sondern auch "nicht über die wahre Identität seiner Untermieter informiert gewesen" sein.
Das Ende ist dann vermutlich absehbar wie immer: So laut der Mediendonner, so leise wird vermutlich das Prozessecho sein.
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6 Kommentare:
Da geht schon eine Weile so.
Vor einer Woche hat sich einer vom ganz rechten Rand bei der „BAO Trio" gemeldet und seine Beihilfe zum Mord zugegeben. "Seine Tat wäre jetzt verjährt" sagte ein Ermittler, dem ebenfalls ein Blick ins StGB verboten worden ist.
Ach, das ist ja schön, ein passendes Bild zu den offiziellen Presseverlautbarungen zu sehen. Hatte ich längst vergessen, daß es mal einen solche wohlfeilen Russenkrimi gab.
Das Cover sieht übrigens genauso zerfleddert aus, wie jenes in meinem Bücherregal.
das ist deins! danke für die freundliche überlassung seinerzeit
Weiß ich doch, ich hatte das aber längst wieder vergessen. Gut ding will eben doch Weile haben, keine Eile.
sagen wir mal, ich habe auf den rechten moment gewartet
Jetzt müssen nur noch die dingfest gemacht werden, die der Braunen Brut Lebensmittel, Kleidung oder Straßenbahnfahrscheine verkauft haben. Und niemand soll sich rausreden, er habe ja nicht gewußt ... .
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