Murmeltiertag in Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht der Politik eben mal wieder Nachhilfe in Sachen Grundrechte gibt. Nein, es ist dem Gesetzgeber nicht erlaubt, Menschen einzusperren, weil Experten vermuten, dass sie in Freiheit Straftaten begehen könnten. Und ja, auch Menschen, die Straftaten begangen haben, dürfen nicht wie im Kinofilm "Minority Report" unter dem theoretischen Verdacht, sie könnten in Freiheit Straftaten begehen, nachträglich vorsorglich dazu verurteilt werden, dann eben ihr ganzes Leben in Haft zu verbringen.
Überraschung! Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung, die zum Ziel hatten, gefährliche oder vermeintlich gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe unbegrenzt hinter Gittern behalten zu dürfen, sind verfassungswidrig. Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit, finden die Verfassungsrichter und ohrfeigen damit ein weiteres Mal die Institutionen, die in den zurückliegenden Jahren am häufigsten gegen das Grundgesetz verstießen.
Im Fall der verfassungswidrigen Regelung zur Sicherungsverwahrung waren sie alle dabei: Die Regierung Schröder/Fischer erfand das entsprechende Gesetz, sowohl Schwarz-Rot als auch Schwarz-Gelb hielten später daran fest und korrigierten die bereits von europäischen Gerichten gerügten Regelungen nur oberflächlich.
Noch mehr Ohrfeigen vom Verfassungsgericht und noch mehr und noch mehr und noch mehr und noch mehr
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
Es ist doch beruhigend zu wissen, dass man, egal ob man rot, schwarz gelb oder grün wählt, immer praktizierende Verfassungsfeinde in die Regierung schickt. Das ist ein Aspekt der von deutschen Politikern stets so vielgepriesenen "Kontinuität".
Kommentar veröffentlichen