Damit hatten die Hassprediger sicherlich so nicht gerechnet. Nach sechsjährigen Beratungen hat der Bundestag dem ruchlosen Treiben der Hetzer und Hasser mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen kurzerhand ein Ende gemacht: Künftig ist es dank der endlich in nationales Recht umgesetzten Cybercrime-Konvention des Europarats nicht mehr nur verboten, "rassistische und fremdenfeindliche Handlungen" gegen "Teile der Bevölkerung" verbal über das Internet zu begehen. Sondern untersagt ist es auch, das Volk in Form von einzelnen Volksgenossen zu verhetzen, etwa, indem zu Hass und Gewalt nicht gegen gesellschaftliche Gruppen (oben im Bild: verbotene Offline-Hetze gegen Schutzmänner), sondern gegen konkrete Einzelpersonen wie etwa den ehemaligen
Bundesbanker Thilo Sarrazin, den Schornsteinfegermeister Lutz Battke oder den Duisburger Bürgermeister Adolf Sauerland aufgerufen wird.
Künftig gilt für geschriebene oder gefilmte Angriffe auf Individuen, die bisher noch der sogenannten Meinungsfreiheit unterlagen, weil sie keine Gruppen und damit nicht pauschal diffamierten, die gleiche Rechtslage wie für die Verächtlichungmachung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Den Grünen, seit Monaten im Stimmungsaufwind, ging das jedoch nicht weit genug: Sie wollten, dass auch gepredigter Hasse wegen des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, wegen des Alter oder der sexuellen Identität mit Nachdruck verfolgt wird, wenn er in Internetforen verbreitet oder in Dateien auf der eigenen Festplatte gespeichert wird.
In einem ersten Anlauf wurde Heinrich von Kleists klassisches Gedicht "Germania an ihre Kinder" im Rahmen der seit Jahren völlig hassfrei bürgerschaftlich engagierten PPQ-Aktion "Verbot der Woche" bereits entsprechend angepasst. Wo es früher noch zielgerichtet heißen sollte "dämmt den Rhein mit Frankreichs Leichen; laßt, gestäuft von ihrem Bein, schäumend um die Pfalz ihn weichen, und dann Deutschlands Grenze sein!", steht jetzt ein mit der Cybercrime-Richtlinie abgestimmtes "dämmt den Rhein mit ihren Leichen".
Die USA verweigern sich einem Beitritt zum Zusatzprotokoll für ein porentief reines Netz trotz dieser ersten durchgreifenden Erfolge. Als Begründung schiebt die Obama-Administration angebliche "Eingriffe in die Meinungsfreiheit" vor. Mit Heinrich von Kleist, der selbst nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, lässt sich da nur fordern "Schlagt ihn tot! Das Weltgericht! Fragt euch nach den Gründen nicht!"
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7 Kommentare:
1984 oder Saiäns-Fiktschen wären Warnbücher, glaubte ich.
Dass die nun als Handlungsanleitung verwertet werden, lässt einen nicht optimistisch in die Zukunft blicken.
da magst du recht haben. aber alles, wass gedacht, wird, wird eben auch irgendwo und irgendwann gemacht.
ich sag mal so: schön, dass wir dabeisein dürfen
was, natürlich
Gilt das Gesetz jetzt für alle oder wird es nach Lust und Laune angewandt?
Natürlich wird das Gesetz in dem Geiste angewendet, in dem auch die Geister der Grundrechte Meinungs- und Versammlungsfreiheit angewendet werden. "Hass verbreitet der, von dem die sagen, er verbreitet Hass, die es von ihm sagen. Progressive, die sich selbst als progressiv begreifen, tun das hingegen nicht. Sie klären nur auf."
Das Gesetz gilt für alle. Und von Lust und Laune kann keine Rede sein. Die Rechtspraxis entspricht dem Grundsatz der durchgehenden Rechtsprechung und des Willkürverbots. Besonders stringent die Beachtung der rassebiologischen Merkmale.
Mitglieder der ausländischen Herrenmenschentums werden für Hetze, Drohungen, Nötigung und Beleidigung konsequent nicht belangt. Zum Ausgleich wird der deutsche Untermensch für jeden Furz bestraft, wenn sich danach was braunes in seiner U-Hose findet.
http://bpeinfo.wordpress.com/2009/04/08/deutschlands-bekanntester-bummel-student-jetzt-akteur-im-jihad-gegen-islamkritiker/
§ X. Gesetz gegen den Haß
(1) Wer mit dem Ziel, die bunte Staats- oder Gesellschaftsordnung Deutschlands zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Bunten Republik Deutschenland diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die multikulturelle Staats- oder Gesellschaftsordnung der BRD zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der BRD staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
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