Freitag, 16. Juli 2010

E-Post: Ungelesen zugestellt

So sieht sie also aus, die Zukunft, die Technologie, um die niemand mehr einen Bogen machen kann. E-Post ist ihr Name, das Staatsunternehmen Deutsche Post prescht damit vor in Richtung einer E-Mail-Technik, die erstmals verspricht, geringen Nutzen mit hohen Kosten und nahezu absurdem Aufwand zu verbinden.

Heute noch muss jemand, der im Internet etwa einen Kaufvertrag schließen möchte, seine Kreditkartennummer angeben - dann wird ihm die gekaufte Ware zugestellt, fertig. Morgen schon können eine Vielzahl mehr Schritte zum selben Ergebnis führen: Der Kunde meldet sich für ein sogenanntes E-Postfach an, geht mit der ausgedruckten Bestätigung seiner Anmeldung zur Postfiliale, stellt sich dort mit einem Personaldokument als er selbst vor und bekommt Prokura, sein eigenes E-Postfach als er selbst eröffnen zu dürfen. Auf der anderen Seite bedient sich der Händler desselben Verfahrens - er erwirbt eine E-Post-Lizenz, die es ihm möglich macht, nun genau wie zuvor mit der Kreditkarte Waren an genau den Kunden zu verkaufen, der sich ihm als genau der Kunde vorstellt, der er wirklich ist.

Vorteil der E-Post: "Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeit des E-Postbriefes", heißt es im verwickelten Kleingedruckten des neues E-Post-Portals. "Bestmöglich" bedeutet hier 95 Prozent der Zeit eines Jahres - also fast immer oder umgerechnet doch 346 von 365 Tagen. So lange ist die Verfügbarkeit nach Angaben der Post im Jahresdurchschnitt gewährleistet. Abgesehen freilich von sogenannten "Wartungszeiten", deren Länge und Häufigkeit nicht weiter konkretisiert wird, was im Grunde bedeuten kann, dass die E-Postkutscher ihren E-Postkutschkasten mal ein ganzes Jahr putzen.

Doch E-Post muss auch gar nicht wirklich lesbar sein für die, die sich hier ein bombensicheres Mailverfahren versprochen haben. Denn unter Punkt 6.3 der Nutzungsbedingungen stimmt der Nutzer erstens zu, sich künftig als Sklave seines E-Postkontos zu begreifen. "Der Nutzer wird aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren", legt die Post knallhart fest. Urlaub, Freizeit, Stromausfall - nichts wird künftig mehr die Zustellung von Mahnungen, Anwaltspost und Klageschriften behindern: "Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-Postbriefes mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen", stellt die Post fest.

Womit sie meint: Wer den Nutzungsbedingungen zustimmt, muss täglich in sein Postfach schauen, tut er es aber nicht, weil das E-Postfach vielleicht gerade seinen dreiwöchigen Jahresurlaub genommen oder für drei, vier Monate einen Wartungssabbat genommen hat, gilt eingehende Post dennoch als gesehen und gelesen. Frist läuft, Verjährung droht, Ladung ist zugestellt. So sieht sie also aus, die Zukunft - eine Technologie, um die man lieber einen Bogen macht.

9 Kommentare:

VolkerStramm hat gesagt…

Danke PPQ.
Bis 6.3 hätte ich selbst bestimmt nicht gelesen.
Nun weiß ich, dass ich mich nicht beteiligen werden an der schönen neuen De-Mail-Welt.

bpb hat gesagt…

mein web club hat die adresse automatisch eingerichtet. bin ich nun verloren?

Die Anmerkung hat gesagt…

Einfach nicht zur Post gehen und warten, bis das LKA höchstselbst vorbeikommt, um die postident-Karte gemeinsam auszufüllen.

Oder zwischendurch mal umziehen, dann finden die einen nicht so schnell.

Noch würde ich mir keine Sorgen machen. Erst wenn der Postmann zweimal klingelt.

vakna hat gesagt…

Bei Behördenkommunikation setze ich immer noch auf die gute alte Methode:
Schriftstück, welches per SnailMail zugestellt wird. Auch wenn das für mich teurer wird.

ppq hat gesagt…

@bpb: wenn du dich nicht identifizierst, wird sie ja nicht aktiv. tust dus aber, kann dir jeder künftig fristwirksame dokumente auf diesem wege zusenden - wenn du nicht merkst, dass du sie bekommen hast, ist es dein pech.

bpb hat gesagt…

Das ist illegal, sagt mein Anwalt.

bpb hat gesagt…

Und n Handy brauchste och noch:
3.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Zugang zu einem internetfähigen PC und einem E-Mail-Programm oder einem entsprechenden Web-Client. Ferner muss der Nutzer über eine eigene Mobilfunknummer und ein Mobiltelefon verfügen, über das er SMS-Nachrichten empfangen kann (HandyTANVerfahren). Diese ggf. kostenpflichtigen Leistungen von Drittunternehmen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

ppq hat gesagt…

natürlich nicht.

VolkerStramm hat gesagt…

Hier steht was dazu
http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/