Im Kampf gegen Datendiebe und Adresshändler haben der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, mehrere Bundesminister, Vertreter der Länder und Innenminister Schäuble 2.0 scharfe Maßnahmen beschlossen. Statt wie bisher eine Weitergabe ihrer Daten zu verhindern, indem sie Adresssammlern keine Zustimmung zur Weitergabe erteilen, können Verbraucher eine Weitergabe ihrer Daten künftig verhindern, indem sie eine Weitergabe nicht erlauben. Das erschwere den Handel mit Adressen, zeigte sich die Versammlung unter Vorsitz des obersten deutschen Datensammlers zufrieden.
Der Datenschutzbeauftragte Schaar kündigte an, dass die Einwilligung in die Datenweitergabe nur für künftige Geschäfte gelte, nicht nachträglich. Damit kann auch der Ankauf von Kontodaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher, mit dem das Bundesfinanzministerium vor einigen Wochen engagiert Werbung für den illegalen Adresshandel gemacht hatte, nicht mehr nachträglich legalisiert werden.
Unternehmen, die wie www.schober.com mit Daten handeln, sollen eine Übergangszeit bekommen, während der sie alle Adressinhaber in ihren Datenbanken um eine Einwilligung für die unbegrenzte Datenweitergabe bitten dürfen. Die Deutsche Telekom, die bisher als Herausgeber der größten deutschen Namens- und Adresssammlung fungierte, wird in dieser Zeit auf alle Inhaber von sogenannten Telefonbüchern zugehen und um die Herausgabe der nach Maßgabe der neuen rechtlichen Regelungen nunmehr illegal veröffentlichen Bücher bitten.
Gegen die jüngst bekanntgeworden Fälle von massenhaftem Datenmissbrauch werden die neuen Maßnahmen nach Ansicht der hochrangigen Expertenrunde eine außergewöhnlich schnelle Wirkung entfalten. Die nämlich waren, wie Wolfgang 2.0 Schäuble mitteilte, bereits nach derzeitiger Rechtslage strafbar.
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1 Kommentar:
Hoffen wir mal, dass die sich alle selbst verhaften. Das wäre mal eine gute Tat.
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