Entgegen eines Gutachtens, das die der Unterstützung von Fremdenfeinden und Kinderpornographen unverdächtige Kommission für Jugendmedienschutz vorgelegt hat, plädiert das Bundeskriminalamt für die chinesische Lösung. In dem Gutachten hatte es geheißen, Sperrverfügungen für Inhalte im Internet "greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein." Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten "schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall" den Maßnahmen immer vorangehen. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
Der BKA-Chef deutet das als Hinweis darauf, dass Gesetze eben so geändert werden müssen, dass Grundrechte im Einklang mit den Grundrechten ausgehebelt werden können. Als Beispiel nannte er skandinavische Länder, Italien, die Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan, in denen bereits entsprechende Blockademaßnahmen durchgeführt würden: "In Norwegen werden durch Access-Blocking täglich etwa 15.000 Zugriffsversuche abgewehrt." In Italien müssten Internetanbieter bekannt gewordene Fälle melden und Instrumente zum Filtern und Sperren auf Basis einer Negativliste bereithalten. Wer innerhalb von sechs Stunden die darauf geführten Internetadressen nicht blockiere, riskiere Geldbußen bis zu 250.000 Euro.
In welchem der betreffenden Länder nicht nur Kinderpornografie, sondern auch der eher diffuse Bereich der Fremdenfeinlichkeit global geblockt wird, sagte Zierke nicht.
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