Mit finsterer Entschlossenheit ging Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt gegen rechtsradikale Umtriebe im Lande vor. Das Gewehr wurde in aller Öffentlichkeit geladen, nach Hinzuziehung aller Fotografen wurde gezielt, unter lautem Gebrüll wurde abgedrückt - und sich selbst ins Bein geschossen. Beim Versuch, einem rechtsextremen Schornsteinfeger den Kehrbezirk fortzunehmen, ist das Land vor dem Verwaltungsgericht in Halle erstmal grandios gescheitert.
Auf Antrag des rechten Fegers entschied das Gericht in einem Eilverfahren, dass eine Klage des Mannes gegen den behördlich verordneten Entzug des Kehrbezirks aufschiebende Wirkung hat. Das Gericht war der Auffassung, dass das vom Verwaltungsamt angeführte "Schornsteinfegergesetz", seinerzeit im Dritten Reich erlassen, keine Rechtsgrundlage für den Entzug hergebe. Der Mann aus Laucha, der nicht NPD-Mitglied ist, aber für die Partei ein Mandat in Kreistag absitzt, habe seine beruflichen Aufgaben bisher ordnungsgemäß erfüllt, seine politische Gesinnung wirke sich augenscheinlich nicht auf seinen Beruf aus. Nun kann der schwarze Mann sogar mit weißer Weste weiterfegen - ein Saubermann von Amts wegen.
PS: Und weil das nun auch nicht so schön ist, legt das Wirtschaftsministerium nun nach und fordert, weil die derzeitigen Gesetze nicht ausreichen, Rechtsradikale vom Schonrsteinreinigen abzuhalten, "deutlichere gesetzliche Regelungen als bisher". In anderen Bundesländern gebe es bereits "Initiativen, die Verfassungstreue als Einstellungsbedingung für Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben fordern". Demnächst also Extremismusverbot für Tüv-Prüfer, Kfz-Sachverständige, Hygieneinspektoren und Schaffner.
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