Es ist ja nur das "Gesetz zum Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln in der Europäischen Union", deshalb hat kein Mensch und schon gar kein Politiker davon Kenntnis erlangt. Dabei ist gar Lustiges zu lesen im Bundesgesetzblatt, wo das Gesetz mit dem Bandwurmnamen jetzt veröffentlicht wurde. Ganz hinten, dort, wo garantiert niemand mehr hinliest, steht es schwarz auf weiß: Auch Grundrechte in Deutschland sind nur noch Grundrechte, so lange sie niemand "nach Maßgabe" aufhebt.
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
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1 Kommentar:
Das ist ja ein Hammer. Foltern auf Verlangen der Kommissare.
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