Schade, jetzt heisst es für richtige Muslismisten Koran oder Rangehen, denn beides zugleich geht nicht mehr, nachdem der in saudi-arabische Islamische Jurisprudenz-Rat ein Verbot der Nutzung von Koran-Suren als Klingeltöne für Mobiltelefone ausgesprochen hat. Grund für das Verbot der Klingelsuren, die im arabischen Raum so beliebt sind wie in Deutschland das Gegreine des bekloppten Frosche oder das Geblöcke von DJ Ötzi, ist nicht die Nutzung der religiösen Verse als unreligiöser Hinweiston auf ein ankommendes Gespräch. Sondern die Tatsache, dass die Wiedergabe der Koranteile regelmäßig unterbrochen werden muss, wenn der Telefonbesitzer das Gespräch annimmt.
Das Speichern und Abrufen von Koransuren auf Mobiltelefonen für religiöse Zwecke hingegen haben die Mullahs ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei es "erniedrigend und entwürdigend, das Rezitieren der Verse des Heiligen Buches abrupt zu stoppen oder das Rezitieren zu vernachlässigen, was passiert, wenn man sie als Klingelton in Mobiltelefonen einsetzt", meldet die saudi-arabische Presseagentur unter Berufung auf den Rat, der lobpreist: "Andererseits ist es tugendhaft, Verse des heiligen Korans in Telefonen mit dem Ziel, sie zu rezitieren und anzuhören, aufzunehmen."
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